Auszug - Aufstellung des B-Planes 10-45 - Altes Stadtgut Hellersdorf (Zusammenführen der DS 1400/VIII und 1414/VIII)
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Hinweise, Vorschläge und Änderungen zu prüfen und nach Möglichkeit in den Entwurf des B-Plans 10-45 aufzunehmen bzw. dem Bauherrn zur Umsetzung zu empfehlen:
das Areal ist als „Stadtgut Hellersdorf“ bzw. „Altes Stadtgut Hellersdorf“ zu bezeichnen, eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung zur Klimafolgenanpassung ist zur Sicherung der Vitalität von zu schaffendem nahen Gehölzbestand und der Wuhle umzusetzen, in der Graphik des B-Planes 10-45 ist die Durchwegung des Plangebietes mit Fuß- und Radwegen von der Alten Hellersdorfer Straße zur Neuruppiner Straße und Kastanienallee entlang des Beerenpfuhlgrabens auszuweisen, für die Mieter/innen im Wohnbereich sind ausreichend Fahrradabstellplätze einzurichten, die Kastanienallee sollte mit Lichtsignalanlagen bzw. Fußgängerüberwegen zur Schulwegsicherung versehen werden, für die auf dem Gelände des Alten Stadtguts Hellersdorf zu etablierenden kleinen Verarbeitungs- oder Reparaturbetriebe sind nahe bei ihnen Be- und Entladeplätze für Lastenfahrräder und im Parkhaus Abstellplätze für diese auszuweisen, die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs und der dazugehörigen Infrastruktur sind angemessen zu berücksichtigen, die Einrichtung einer Skateanlage auf dem ehemaligen Gutsgelände ist im B-Plan auszuweisen, Eingriffe in den Altbaumbestand und entsprechende Ersatzpflanzungen sind öffentlich darzustellen, im Kapitel »Grünfestsetzungen/Zuordnungsfestsetzungen« des B-Plans ist ein Abschnitt 3.6.5 »Behandlung der Ressource Boden« einzufügen, die bestehenden Gewerbemieter, auch während der Bauphase, am Standort zu halten.
Realisierung: Siehe 35. Sitzung der BVV vom 08.08.2019. |
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