Auszug - Für die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlagen in Marzahn-Hellersdorf
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen,sämtliche Kleingartenanlagen in Marzahn-Hellersdorf, soweit noch nicht geschehen und rechtlich zulässig, zeitnah jeweils durch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans dauerhaft zu sichern. Dazu sollen in einem ersten Schritt zunächst die Anlagen, bei denen die Schutzfrist im Jahr 2020 abläuft, zu deren Sicherung beplant werden und im Nachgang sodann die weiteren Kleingartenflächen im Bezirk.
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