Auszug - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die VIII. Wahlperiode (GO BVV) hier: Änderung § 18 (3)
Änderungsvorschlag:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
„§ 18 – Ausschuss für Eingaben und Beschwerden“ wird in Absatz 3 Buchstabe (c) Einsenderinnen/Einsender von Eingaben und Beschwerden werden durch den Ausschuss benachrichtigt und gegebenenfalls beraten. Bei Beschwerden, die nicht Verwaltungshandeln im Bezirk und Senat betreffen, sollten diese an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Ursprungsdrucksache Die BVV möge beschließen:
„§ 18 – Ausschuss für Eingaben und Beschwerden“ wird in Absatz 3 Buchstabe (c) Einsenderinnen/Einsender von Eingaben und Beschwerden werden durch den Ausschuss benachrichtigt und gegebenenfalls beraten. Bei Beschwerden, die nicht Verwaltungshandeln im Bezirk und Senat betreffen, sollten diese an die zuständigen Einrichtungen usw. weitergeleitet werden. |
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