Auszug - Für ein Bürgerhaus in Mahlsdorf Süd
- Bezirksamt: Bauvorhaben wäre mit jetzigem Personalmangel im Hochbau nicht umsetzbar, selbst wenn Investitionsplanung wie im (Ursprungs-)Antrag beschlossen - Bezirksamt: Interessenbekundungsverfahren möglich, wenn Doppelhaushalt in der jetzigen Form so beschlossen wird, da die Zuwendungsmittel hoch genug für eine mögliche Anmietung eines Objektes durch einen Träger wären
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Haushaltsplan ausreichende Mittel für die Anmietung eines als Bürgerhaus geeigneten Objektes in Mahlsdorf-Süd einzustellen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob ein Neubau in zukünftigen Investitionsplanungen berücksichtigt werden kann.
Ursprungsdrucksache:
Das Bezirksamt wird ersucht, die beantragten Investitionsmittel für den Neubau eines Bürgerhauses in Mahlsdorf-Süd in die Investitionsplanung ab 2017 aufzunehmen. |
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