Auszug - Nachteile durch Wohngeldbezug reduzieren
Die BVV hat beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Berechtigtenkreis für den „berlinpass“ um die Personen erweitert wird, die infolge der Wohngeldnovelle aus dem Leistungsbezug nach SGB II bzw. SGB XII herausfallen und bei denen die Differenz zwischen dem Einkommen plus Wohngeld und der vorherigen Leistung nach SGB II bzw. XII nicht größer ist als die Mehrkosten, die durch den Kauf einer Monatskarte statt des Berlin-Ticket S (Differenz zurzeit 38,50 Euro) entstehen.
Realisierung: siehe 93. Geschäftliche Mitteilungen vom 02.02.2011 |
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