Auszug - Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2007 (BA-Vorlage Nr. 649/III) Bereich Jugend und Familie, Kapitel 3781 und Einzelplan 40; Kapitel 4000 bis zum Kapitel 4045  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 04.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1136/VI Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2007 (BA-Vorlage Nr. 649/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR SchulSportFinAusschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
Verfasser:Altenburg, Dirk 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
   BzStR SchulSportFin
 
Wortprotokoll

Jugendstadträtin Fr

Jugendstadträtin Fr. Dr. Manuela Schmidt gibt einführende Erläuterungen.

Hilfen zur Erziehung werden kostengünstig gewährt.

Einzelfälle werden sehr genau geprüft, doch wo das Gesetz es verlangt, müssen die Hilfen gewährt werden. Senat moniert trotzdem zu hohe Ausgaben.

Am 28. November 2006 hat Frau Dr. Schmidt die Verantwortung für das Freizeitforum Marzahn übernommen.

 

Schwerpunkte der Diskussion:

Kapitel 3781 Freizeitforum Marzahn:

Erst ab 2008 klare Regelungen, das FFM nur noch Zuwendungen erhält.

Kapitel wird zur Kenntnis genommen.

 

Einzelplan 40 – Jugendamt:

Kapitel 4000: Diskussion um Stiftung

Kapitel 4010: Jugendsozialarbeit

Konsumtive Zwecke – Anträge auf Drittmittel bei verschiedenen Stiftungen, nicht planbar, ob die Anträge bewilligt werden. Deshalb Ansatz: 0, aber Ausgaben sind vorhanden. Kofinanzierung muss vom Bezirksamt erbracht und sauber abgerechnet werden.

Es gibt unterschiedliche Stiftungstypen und verschiedene Arten von Zuwendungen. Stiftungsmittel können in das nächste Jahr übernommen werden.

Kapitel 4011: Jugendeinrichtungen

Nachfrage wegen der Nichtbewilligung von Honorarmitteln.

Ausstattung der Jugendeinrichtungen, Neuanschaffungen.

Modalitäten für die Bezahlung von Praktikanten.

Bezahlung von GEMA-Gebühren bei Veranstaltung in Einrichtungen des Jugendamtes.

Kapitel 4020 – Kitaeinrichtungen

Art der Ausgaben für die planmäßigen Beamtinnen und Beamten im Verwaltungsbereich.

Kommunale Kostenerstattung für Kinder aus Brandenburg, Brandenburg zahlt diese Kosten an das Land Berlin. Bezirksamt bekommt Gelder lediglich zur Verwaltung übertragen (Durchlaufposten).

Kapitel 4021 – Tageseinrichtungen

Kein Besprechungsbedarf.

Kapitel 4030 – Psychosoziale Dienste:

Sinkende Personalausgaben sind Folgen von Sparmaßnahmen und Umstrukturierungen (Bildung des Kita-Eigenbetriebes)

Drei Kitaberaterinnen wurden ausgegliedert.

Kapitel 4040 – Familienunterstützende Hilfen:

Kein Besprechungsbedarf

Kapitel 4042: Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme usw.:

Fallzahl 2007 hat sich gegenüber 2006 nur sehr geringfügig (zwei Fälle) erhöht. Von SenFin wurden teilweise sehr unrealistische Zielzahlen festgelegt, die an der Realität des Bezirkes vorbeigeht (sehr viele Jugendliche).

Wenn niedrige Preissegmente besetzt sind, müssen bei Bedarf höhere Preissegmente in Anspruch genommen werden. Auch bei gering steigenden Fallzahlen können so die Kosten steigen.

Kapitel 4043 – Leistungen außerhalb des SGB VIII:

Kein Besprechungsbedarf

Kapitel 4044 – Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen:

Veränderungen von Zuständigkeiten des Jugendamtes. Altakten und Gelder gingen in den Bereich Soziales. Deshalb auch die finanziellen Mittel nicht ausgeschöpft.

Kapitel 4045 – Sozialhilfe in Einrichtungen:

Frage nach Buchungsverfahren.

Bezirksamt hat nur einen sehr geringen Einfluss auf die Fallzahlen. Ausgaben sind so nicht steuerbar.

 

Abschließende Diskussion:

„In einer Reihe von Titeln wurde deutlich, dass die Diskrepanz zwischen Ansatz und Ist vor allem im Zuge der Haushaltsdurchführung als problematisch anzusehen ist.“

 


 
 

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