Auszug - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-15b-1 Landsberger Straße für die Grundstücke zwischen der Landsberger Straße, der Stralsunder Straße, der Landesgrenze Berlin-Brandenburg, der Verdistraße, dem Grundstück Verdistraße 61 und der Kaulbachstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 670/III)
Hr. Weißbach (Stapl) berichtigt
Aussagen und gibt diese zu Protokoll – siehe Anlage [Erklärung wird
dem BVV-Büro als Datei übergeben und angefügt] „Einen
weiteren Schwerpunkt stellten die Belange des Artenschutzes dar. Wegen
des zu erwartenden Eingriffs und der zwingenden Zulassungsvoraussetzungen des §
43 (5) BNatSchG wurden die genannten Flächen auf das Vorkommen darauf
spezialisierter, gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten untersucht. Folgende
faunistische Untersuchungen wurden im Frühjahr und Sommer 2008 durchgeführt: - Erfassung
der Avifauna (Brutvögel), ·
Erfassung der
Amphibien, ·
Erfassung der
Fledermäuse. Die
vorliegenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass hier geschützte Arten
vorhanden sind. Die
Festsetzungen des Bebauungsplans schaffen unter Berücksichtigung aller privaten
und öffentlichen Belange, insbesondere die zügige städtebauliche Entwicklung
der Wohnbaufläche, einschließlich der erforderlichen
Gemeinbedarfseinrichtungen, die Voraussetzungen für einen Eingriff in
Brutreviere für Vögel. Unter Berücksichtigung einer
wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Flächen und des hier bereits bestehenden
Planungsrechtes kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einer Art und
Weise geplant wird, die sicherstellt, dass geschützte Arten oder ihre
Lebensstätten nicht beeinträchtigt werden. Das würde zu erheblichen Entschädigungsansprüchen
führen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes,
insbesondere die Festsetzung einer ca. 2,5 ha großen zusammenhängenden
Grünfläche und die Bepflanzung der privaten Grundstücksflächen, gewährleisten trotz
einem teilweisen Verlust einen weitestgehenden Erhalt von Nahrungs- und
Bruthabitaten. Dem Plan stehen somit keine unüberwindbaren
naturschutzrechtlichen Hinderungsgründe entgegen wie auch die Oberste
Naturschutzbehörde im Rahmen der Behördenbeteiligung mit Schreiben vom
12.8.2008 darstellte. Unabhängig davon sind bei Beseitigung
von vorhandenenbaulichen Anlagen wozu auch auf dem Gelände vorhandene Ruinen
gehören Ausnahmegenehmigungen bei der Obersten Naturschutzbehörde unter
Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen zu beantragen, wenn geschützte Arten
vorkommen. Um die in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Natur
geäußerten, falschen Aussagen richtigzustellen, wird der Umweltbericht in dem
Punkt „Schutzgut Tiere und Pflanzen“ hinsichtlich dem Umgang mit
der Avifauna erweitert und für jede geschützte Art eine separate Betrachtung
erfolgen. Fledermäuse sind durch den Eingriff lediglich bzgl. ihres
Jagdgebietes geringfügig betroffen. Für die artenarme Amphibienfauna werden im
weiteren Verfahren geprüft, ob Ersatzräume geschaffen werden können.“ Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung,
Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 10.03.2009 o. g. Vorlage beraten und
empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die
Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitteilung des Ausschuss für Umwelt und Natur wird in Verbindung mit den Erklärungen des Stapl zur Kenntnis genommen und Gegenstand des nachstehenden Ausschussantrages: Ausschussantrag Die
BVV hat beschlossen: Das
Bezirksamt wird ersucht bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanverfahren
XXIII-15b-1 folgende Prämissen zu beachten:
2. Das
Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Bebauungsplanes bzw. vertraglicher
Vereinbarungen eine extensive Gestaltung der öffentlichen Grünfläche anzustreben
und dabei auch die Möglichkeit der Einordnung temporärer Kleingewässer zu
prüfen. Begründung: Abstimmungsergebnis: 13
Ja-Stimmen |
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