Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren XXIII-34 "Elsensee" für das Gelände zwischen der Stadtrandsiedlung, dem Hornungweg, der Elsenstraße, den Grundstücken AmBarnim 38-38i und 36i, der Nord-Ost-Grenze der Grundstücke Großmannstraße 2-4, der Verbindung zur Goldregenstraße bis zur Einbindung des Lavendelweges mit Ausnahme des Grundstücks Goldregenstraße 27, der Goldrregenstraße ... (BA-Vorlage Nr. 1870/II)
Stellungnahme des Ausschusses
an den Ausschuss ÖkStadt Mitarbeiter des BA
stellen den Verfahrenstand vor -
Es wird noch weitere
Gutachten zu den zu schützenden Biotopen geben. -
Vorentwurf wird weiter
überarbeitet -
Durch die Lärm- und
Verkehrsgutachten sind noch weitere Probleme zu bewältigen Vorstellung des
Faunistischen Gutachtens -
2005 Auftrag für das
Gutachten, verschiedene Artengruppen wurden untersucht, ein Jahr lang untersucht -
Befreiung von
Naturschutzmaßnahmen durch Senatsverwaltung ist noch nicht erteilt -
Vorschläge für
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen -
Hr. Lange, der die
Ergebnis des Gutachten vorgestellt hat, wird den Ausschussmitgliedern die Power
point Präsentation zur Verfügung stellen Präsentation: Elsensee
Bestand und Maßnahmen -
Aktuelle Zustand:
Vegetation, Bodenlage, Wasserstand -
Nutzungskonzept,
Ausgleichskonzept erarbeitet, Vorschläge zu Veränderungen des Vorplans -
Vermeidungsmaßnahmen -
Ausgleichsmaßnahmen Vertreter der
Bürgerinitiative legt den Standpunkt der Bürger vor -
Einwendungen der
Bürgerinitiative dargestellt Für die weitere Diskussion
beschließen die Mitglieder beider Ausschüsse eine Redezeitbegrenzung
beschlossen, bei einer Stimmenthaltung Fragen der
Ausschussmitglieder: Wie kann ein Schutz vor zu
hoher Lärmbelästigung umgesetzt werden? – Einschränkung der Fläche für Liegewiesen Ist der Bau der Wasserskianlage
bereits beschlossen? Hat sich die Badekapazität
verändert? – Reduzierung auf etwa 800 Badegäste Wie wird die Einhaltung der
EU-Richtlinie umgesetzt, die hohe Wasserqualität zu gewährleisten? Anwesende Anwohner verweisen
auf den gegenwärtigen Zustand rund um den See, starke Vermüllungen. Weitere Fragen nach Einhaltung
Wasserrahmenrichtlinie der EU, zur Ausweisung des Gebietes als zu
schützende Biotope (§26
a-Flächen), warum gibt es keine Planungen zu ÖPVN und Radwegen. Gibt es ein
Floristisches Gutachten. Wäre ein Monitoring sinnvoll –
Es wird noch weitere
Untersuchungen und Ortsbegehungen geben zur Frage der Biotope. –
Aussagen über die Flora
sind Bestandteil des Faunistischen Gutachtens. –
Ein Monitoring ist Teil
des Verfahrens –
Thema Radwege war nicht
Bestandteil des Verfahrens Fr. Dettmann (Eigentümerin)
stellt ihr Projekt vor Festlegung des
Ausschusses Umwelt und Natur: Die Stellungnahme für den
Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung wird heute noch nicht beschlossen. |
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