Auszug - Sachstandsinformation zur Integration von Kindern mit Behinderungen in den Schulen von Marzahn-Hellersdorf sowie den baulichen spezifischen Rahmenbedingungen außerhalb von Sonderschulen
Schulaufsichtsbeamter, Herr Rösner, verantwortlich für Sonderschulen bei der Senatschulverwaltung: 2712 Kinder mit Sonderschulbedarf 1/3 davon in Integrationsschulen Frau Knaack, Sonderschullehrerin,
Koordinierungsstelle: 2 Schüler Autismus; größter Bereich
der Schüler für Integrationsschulen von seelischer Behinderung, betroffen, 362 Schüler. 6 Hör-Behinderte, nicht
integrationsfähig 53 Schüler emotional-soziologische
Entwicklung begrenzt, Integrationsarbeit wird von entsprechenden
Sonderschullehrern geleistet. Diskussion: Bei der Entscheidung über
Sonderschulbedarf sind verschiedene Gremien tätig. Beratung mit den Eltern
steht neben ärztlichem Gutachten u. a. am Ende der Kette. Entscheidungsrecht haben die Eltern
nach der Empfehlung durch den Sonderschulpsychologen. Kooperation zwischen
Schule und Jugend im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorbildlich. Integrationsschulen werden nach
Betroffenheit festgelegt und nach Vorgaben der Richtlinien der
Senatsverwaltung. Nicht jede Schule ist bereit, sich für
eine Integration zu öffnen. Es muss ein triftiger Grund vorliegen,
eine Integration abzulehnen. |
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