Auszug - Sachstandsinformation zur Integration von Kindern mit Behinderungen in den Schulen von Marzahn-Hellersdorf sowie den baulichen spezifischen Rahmenbedingungen außerhalb von Sonderschulen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Menschen mit Behinderungen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 19.09.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bilungszentrum Plus, Familien-Cafe im EG
Ort: Peter-Huchel-Straße 35, 12619 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Schulaufsichtsbeamter, Herr Rösner, verantwortlich für Sonderschulen bei der Senatschulverwaltung:

Schulaufsichtsbeamter, Herr Rösner, verantwortlich für Sonderschulen bei der Senatschulverwaltung:

2712 Kinder mit Sonderschulbedarf

1/3 davon in Integrationsschulen

 

Frau Knaack, Sonderschullehrerin, Koordinierungsstelle:

2 Schüler Autismus; größter Bereich der Schüler für Integrationsschulen von seelischer

Behinderung, betroffen, 362 Schüler.

6 Hör-Behinderte, nicht integrationsfähig

53 Schüler emotional-soziologische Entwicklung begrenzt, Integrationsarbeit wird von entsprechenden Sonderschullehrern geleistet.

 

Diskussion:

Bei der Entscheidung über Sonderschulbedarf sind verschiedene Gremien tätig. Beratung mit den Eltern steht neben ärztlichem Gutachten u. a. am Ende der Kette.

Entscheidungsrecht haben die Eltern nach der Empfehlung durch den Sonderschulpsychologen. Kooperation zwischen Schule und Jugend im Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorbildlich.

Integrationsschulen werden nach Betroffenheit festgelegt und nach Vorgaben der Richtlinien der Senatsverwaltung.

Nicht jede Schule ist bereit, sich für eine Integration zu öffnen.

Es muss ein triftiger Grund vorliegen, eine Integration abzulehnen.


 


 
 

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