Auszug - Sonstiges
Sportanlage am Grabensprung: ·
Lärmbelästigung, Lärmschutzmaßnahmen müssen durchgeführt
werden; ·
Wer bezahlt das? ·
Es müsste der Investor der das Grundstück kauft
bezahlen. ·
Wie kann das sichergestellt werden? Ausschussantrag: Die BVV möge beschließen: Die Baugenehmigung zum Bebauungsplan
XXI-31c aus der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung 1630/II ist nur
unter der Voraussetzung zu geben, wenn der Sportbetrieb der Sportanlage
Grabensprung uneingeschränkt weitergeführt werden kann. Begründung: Der Sportplatz existiert seit 100
Jahren. Einem Investor ist die Lage des Sportplatzes bekannt. Der Sportplatz
ist mit Punktspielen stark frequentiert und für den Bezirkssport unverzichtbar. Bitten an das Büro der BVV: Der Ausschussantrag zum Haus des
Sportes soll bitte bis Freitag per E-Mail an Frau Köhnke (u. Herrn Kolbe)
übermittelt werden. |
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