Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss
Datum: Mo, 18.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2     Protokollkontrolle der Sitzungen vom 30.03.2015 und 11.05.2015  
018-GO-VII  
     
   
Ö 3     Bearbeitung ausgewählter Passagen der GO BVV hier: Regelungen zur Redezeitbegrenzung      
Ö 3.1     Änderung der Geschäftsordnung der BVV, hier: §§ 35 und 36  
Enthält Anlagen
1792/VII  
    VORLAGE
   

„§ 35 - Anträge zur Geschäftsordnung“ erhält folgende Fassung:
 

(1) Anträge zur Geschäftsordnung (z. B. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Vertagung der Beratung, Widerspruch zur Fragestellung) können jederzeit bis zur Abstimmung gestellt werden. Wird dem Geschäftsordnungsantrag widersprochen, so ist vor der Abstimmung eine Rednerin/ein Redner für und eine Rednerin/ein Redner gegen den Antrag anzuhören. Über den weitestgehenden Antrag wird zuerst abgestimmt.
 

(2) Bezirksverordnete, die im Laufe der Beratung eines Tagesordnungspunktes zur Sache gesprochen haben, dürfen in dieser Beratung keine Geschäftsordnungsanträge stellen.
 

(3) Antge zur Geschäftsordnung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten beschlossen. Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt, so darf er im Laufe der Beratung des Tagesordnungspunktes nicht wiederholt werden.

(4) Bei der Behandlung von Vorlagen des Bezirksamtes darf nicht zur Tagesordnung übergegangen werden.
 

(5) Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, müssen bis zur Eröffnung der Abstimmung sofort das Wort erhalten. Die Redezeit darf zwei Minuten nicht überschreiten.
 

(6) Anträge auf Schluss der Beratung oder Übergang zur Tagesordnung sind unzulässig, solange die in § 36, Absätze 3 und 4 festgelegten Redezeiten nicht ausgeschöpft sind.

„§ 36 - Beratung“ erhält folgende Fassung:

 

(1) Die Vorsteherin/der Vorsteher eröffnet die Beratung.

Meldet sich niemand zu Wort oder ist die Redeliste erschöpft, so erklärt die Vorsteherin/der Vorsteher die Beratung für geschlossen.
 

(2) Bezirksverordnete, die zur Sache sprechen wollen, erhalten von der Vorsteherin/dem Vorsteher das Wort in der Reihenfolge der Meldungen, jedoch nicht vor Begründung eines Antrages oder einer Anfrage.

Bezirksamtsmitglieder können jederzeit zur Tagesordnung sprechen.
 

(3) Zur Begründung eines Antrages oder einer Großen Anfrage erhält die Einreicherin/ der Einreicherr bis zu drei Minuten Redezeit. Zur Begründung eines Ausschussantrages oder einer Beschlussempfehlung eines Ausschusses erhält eine Vertreterin/ein Vertreter des Ausschusses für bis zu drei Minuten Redezeit.

Zur Begründung der Dringlichkeit einer Drucksache erhält eine Rednerin/ein Redner für bis zu zwei Minuten Redezeit.
 

(4) Zur Beratung von Anträgen, Großen Anfragen, Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung oder zur Kenntnisnahme, Ausschussanträgen und Beschlussempfehlungen von Ausschüssen stehen jeder Fraktion der BVV fünf Minuten Sockelredezeit sowie Fraktionen ab zehn Mitgliedern eine weitere Minute, Fraktionen ab fünfzehn Mitgliedern zwei weitere Minuten, Fraktionen  ab zwanzig Mitgliedern drei weitere Minuten, Fraktionen  ab fünfundzwanzig Mitgliedern vier weitere Minuten usw. zu.

Fraktionslosen Bezirksverordneten stehen für jede oben genannte Drucksachenart zwei Minuten Redezeit zu.
 

(5) Die BVV kann für einzelne Tagesordnungspunkte eine von der Regelung der Absätze 3 und 4 abweichende Begrenzung der Redezeit beschließen.

Die in den Absätzen 3 und 4 bezeichnete Redezeit  darf dabei nicht reduziert werden.

(6) Überschreitet eine Rednerin/ein Redner die Redezeit, so entzieht ihr/ihm die Vorsteherin/der Vorsteher nach einmaliger Mahnung das Wort.

   
    24.02.2015 - Ältestenrat
    N 3.3.2 - erledigt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    30.03.2015 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.2.1 - erledigt
   
   
    21.04.2015 - Ältestenrat
    N 2.3.1 - vertagt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    19.05.2015 - Ältestenrat
    N 3.3.1 - vertagt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    16.06.2015 - Ältestenrat
    N 2.3.1 - erledigt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    26.04.2016 - Ältestenrat
    N 3.4.1 - erledigt
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    28.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.2.1 - überwiesen
   
   
    23.05.2016 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - erledigt
   
Ö 4     Sonstiges      
               
 
 

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