Die
BVV hat beschlossen:
Das
Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes
XXIII-34 „Elsensee“ bzw. im Rahmen seiner üblichen fachlichen
Aufgaben nachfolgende Fragen und Probleme zu klären bzw. zu bearbeiten:
- Suche und gegebenenfalls
Durchführung von Maßnahmen, die prioritär eine Vermeidung, mindestens aber
eine Minimierung der geplanten Eingriffe in den Elsensee ermöglichen;
dabei Prüfung von Fördermöglichkeiten für Alternativmaßnahmen
- wenn eine Eingriffsvermeidung
möglich ist, dann Förderung von Maßnahmen zum Schutz des Elsensees und
seine Ausweisung als Naturschutzgebiet; wenn eine Eingriffsvermeidung
nicht möglich ist, dann ausführliche schlüssige Begründung dieses
Sachverhaltes bis zur TÖB und Fortsetzung des Verfahrens mit folgenden Auflagen:
1) Prüfung der Erforderlichkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG (Anlage I: z. B. Freizeitanlage) und
gegebenenfalls Durchführung der UVP
2) Klärung des Erfordernisses und des
Umfanges (einschließlich Kosten) eines Gewässerausbaues (Sicherung und
Herrichtung der Badestelle) nach § 31 WHG und eines damit verbundenen
Planfeststellungsverfahrens, auch unter Berücksichtigung des Status des Sees
als angeschnittenem Grundwasserleiter; gegebenenfalls Durchführung dieses
Verfahrens
3) Beauftragung einer umfassenden
naturschutzfachlich-limnologischen Untersuchung des Gewässerökosystems
einschließlich der Uferzonen mit einer Eingriffsbewertung und einer
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
4) Beauftragung der Werterhaltung bzw.
Wertwiederherstellung der nach § 26a geschützten Biotope durch Schutz- und
Pflegemaßnahmen und Beauftragung der Erstellung eines ersten Schutz-, Pflege-
und Entwicklungsplanes unter Berücksichtigung von Fauna und Flora
5) Neubilanzierung der
Ausgleichserfordernisse für die terrestrischen Biotope
6) Nachweis bzw. mit anerkannten
mathematisch-statistischen Methoden glaubhaft gemachte Darstellung der
Wirksamkeit der Entlastung des LSG Kaulsdorfer Seen durch die geplanten bzw.
prognostizierten Kapazitäten für den Bade- und Erholungsbetrieb am Elsensee
unter Zugrundelegung
a) einer wirksamen Sperrung von
Habermannsee und/oder Butzer See und
b) einer weiteren Zugänglichkeit von
Habermannsee und Butzer See;
c) Gleichzeitig ist eine Nullvariante
darzustellen und zu bewerten, aus der prognostisch die zu erwartende
Entwicklung der Nutzungen und der Ökosysteme der Bereiche der
Kaulsdorf-Mahlsdorfer Baggerseen ohne die Umsetzung des Vorhabens am Elsensee
hervorgeht.
7) gesonderte Darstellung des Vorhabens
Sauna-Landschaft und deren Auswirkungen auf das Gewässer (insbesondere rastende
Wasservögel) im Winter
8) Prüfung der Minimierbarkeit nicht
ausgleichbarer Eingriffe in die Biotope des B-Plangebietes, z. B.
a) vollständiger bzw. teilweiser Erhalt
des Walls im Norden des Gebietes
b) Verzicht auf eine Durchwegung
sensibler Teile bzw. andere Gestaltung
c) Reduktion bzw. Verlegung von
Baukörpern
d) Erhalt von Röhricht und anderen
ökologisch bedeutsamen Strukturen (siehe z. B. Gutachten Fauna) bei einer
Ausbaggerung des SO-Teiles
9) Feststellung des Vorliegens der
gesetzlichen Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und transparente und plausible Begründung
dieses Sachverhaltes
Über die
Umsetzung ist dem Ausschuss für Umwelt und Natur fortlaufend Bericht zu
erstatten. Ein erster Zwischenbericht soll dem Ausschuss in der Sitzung im Mai
2009 gegeben werden.