Erarbeitung eines bezirklichen Integrationsprogramms auf der Grundlage des Integrationskonzeptes für Berlin vom 03.07.2007: Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken (BA-Vorlage Nr. 0532/III)
Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-44 für das Gelände zwischen Zossener Straße, Kastanienallee, Havelländer Ring, nördlicher Grenze der Kleingartenanlage"Alt Hellersdorf", Neuruppiner Straße, Havelländer Ring, Flurstück 382 (Fußwegeverbindung zwischen Kyritzer Straße und Zossener Straße) und Zossener Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 611/III)
Aufstellung des Bebauungsplanes 10-53 für die Grundstücke/für das Gelände zwischen Allee der Kosmonauten, einer Teilfläche der Märkischen Allee, den Grundstücken Märkische Allee 88/74 und der Märkischen Allee im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn (BA-Vorlage Nr. 625/III)
Aufstellung eines Bebauungsplanes 10-49 "KGA Wacholderheide" für die Grundstücke Greifswalder Straße 28 und 37 und eines Teil der Kieler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 628/III)
Aufstellung des Bebauungsplans 10-52 für das Flurstück 253 zwischen Hellersdorfer Hauptgraben, Hoyerswerdaer Straße und Louis-Lewin-Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 639/III)
Begründung des Bebauungsplanes XXIII-32c vom September 2008 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XXIII-32c für die Grundstücke Dorfstraße 45, 46, 47, 48 und 49 sowie Alt-Kaulsdorf 1A, 1B, 3, 7, 9 und 11 im Bezirk MarzahnHellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 646/III)
Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben des 1. Halbjahres werden durch die BVV
entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz bestätigt.
13.11.2008 - Hauptausschuss
Ö 5.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Hauptausschuss hat in
seiner Sitzung am 14.06.2007 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV
mehrheitlich, mit zwölf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, die
Vorlage zu beschließen.
Die
BVV möge beschließen:
Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben des 1. Halbjahres werden durch die BVV
entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz durch Beschlussfassung
bestätigt.
27.11.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.4 - vertagt
18.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 3.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Die BVV hat beschlossen:
Die
BVV hat beschlossen:
Die über-
und außerplanmäßigen Ausgaben des 1. Halbjahres werden durch die BVV
entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz bestätigt.