Kleine Anfrage - KA-020/IX
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Warum sind Teile des Spielplatzes an der Wernerstraße 44 durch einen Bauzaun für die Nutzung gesperrt?
Die Verkehrssicherheit des Spielplatzes war nicht mehr gewährleistet.
Frage 2: Handelt es sich bei der Sperrung des Spielplatzes um eine notwendige Sperrung aufgrund von anstehenden Reparaturmaßnahmen?
Ja, die Sperrung war aufgrund der Gefahrensituation erforderlich.
Frage 3: Wenn ja, was und in welchem Umfang wird am Spielplatz repariert?
Die gesamte Holzkonstruktion muss überarbeitet werden.
Frage 4: Wenn nein, warum ist der Spielplatz dann gesperrt?
Siehe Antwort Frage 3.
Frage 5: Wann und in welcher Form wird der Spielplatz wieder zur Nutzung freigegeben? Nach der Instandsetzung der Holzkonstruktion durch eine Fachfirma wird der Spielplatz wieder freigegeben. Auf Grund der unbeständigen Witterung kann noch kein Termin genannt werden.
Nach der Instandsetzung der Holzkonstruktion durch eine Fachfirma wird der Spielplatz wieder freigegeben. Aufgrund der unbeständigen Witterung kann noch kein Termin genannt werden.
Juliane Witt |
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