Städtebauliche Beratung/Stellungnahmen/Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Förderanträgen

Allgemeine Informationen:

Dem Stadtplanungsamt obliegen die Regelung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke, insbesondere die planungsrechtliche Beurteilung baulicher Vorhaben und Nutzungen, die Erstellung und Sicherung der Bauleitpläne, die Bodenordnung und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen.
Aufgrund der Komplexität des Aufgabenzuschnitts in unserem Bereich wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die in der bei „Zuständigkeiten“ folgenden Tabelle benannten Mitarbeiter, je nach dem, in welchem Ortsteil sich das Grundstück befindet, zu dem Sie eine Frage haben oder einen Antrag stellen wollen.

Hinweise:

Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide werden beim Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz bearbeitet und unserem Amt zur Stellungnahme übergeben.
Zur städtebaulichen Beratung, Vorabstimmung oder mit Nachfragen wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Mitarbeiter.

Bearbeitungszeit:

Formlose Anträge durchschnittlich 3 Wochen, komplexere Fragestellungen je nach Aufwand und Beteiligung anderer Stellen ggf. länger.
Städtebauliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Förderanträgen werden in der Regel unmittelbar in der Beratung erteilt.
Die Bearbeitungszeit förmlicher Anträge (Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide) richtet sich nach den für das Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz geltenden Vorschriften.

Unterlagen:

Formloser Antrag: – die Unterlagen müssen entsprechend des begehrten Zwecks beurteilungsfähig sein.
Ggf. legen Sie bitte Förderanträge, die Raum für entsprechende Vermerke des Stadtplanungsamtes enthalten, vor.
Umfang und Qualität der für förmliche Anträge (Bauanträge und planungsrechtliche Vorbescheide) einzureichenden Unterlagen richten sich nach den für das Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz geltenden Vorschriften. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Bearbeiter, zu dem wir Sie ggf. vermitteln.

Rechtliche Grundlagen:

Gebühren:

Gebühren im Bauwesen

Die Gebühr für schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Bereich der Stadtplanung beträgt:

  • Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines festgesetzten Bebauungsplanes 30 €, außerhalb des Geltungsbereiches 75 €.
  • Die Gebühren für Bauanträge und (städtebauliche) Vorbescheide werden durch das Amt für Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz erhoben. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Bearbeiter, zu dem wir Sie ggf. vermitteln.

AnsprechpartnerInnen:

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