Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXI-37

Was ist geplant?

Aufgrund der sensiblen Lage des Plangebietes im unmittelbar an die Wuhle angrenzenden Siedlungsbereich besteht das besondere Erfordernis, die Flächen für bauliche Nutzung zu bestimmen und eine gebietsverträgliche Verdichtung im Sinne der Sicherung der Zielstellungen des Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) zu sichern.

Neben der Festlegung des baulichen Rahmens liegt der Schwerpunkt des Bebauungsplanverfahrens in der Sicherung von Flächen für die öffentliche Wegeverbindung entlang der westlichen Wuhleseite (Wuhlewanderweg). Im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Sicherung der Wegeflächen besteht das Erfordernis, öffentlich nutzbare Querverbindungen zum örtlichen Wegenetz sowie Aufenthaltsbereiche entlang der Wuhle zu sichern.

Es besteht ein hohes öffentliches Erfordernis an dieser Planung, weil der Landschaftsraum der Wuhle zu den besonders strukturbestimmenden Merkmalen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf und des gesamten Berliner Ostraumes gehört und einen hohen Wert für Landschaftsbild und Erholung besitzt.

Eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Bereiches gemäß den Zielen der übergeordneten Planungen ist durch das geltende Planungsrecht bislang nicht ausreichend gewährleistet. Somit ist zur Umsetzung der geplanten Bebauung die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs.1 BauGB erforderlich.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Geltungsbereich Bebauungsplanverfahren XXI-37, für das Gelände zwischen Dubickstraße, Wuhle, Hadubrandstraße und Köpenicker Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf.
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
XXI-37
Zeitraum der Beteiligung:
27.05.2019 - 05.07.2019

Downloads

Begründung

  • B-Plan XXI-37 - Begründung öffentliche Auslegung

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Bebauungsplanentwurf (noch nicht rechtsverbindlich)

  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXI-37

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    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 27. Mai 2019

Grundstücksverzeichnis

  • B-Plan XXI-37 - Grundstücksverzeichnis

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    PDF-Dokument (446.7 kB) - Stand: 27. Mai 2019

Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren

  • Datenschutzerklärung Bebauungsplanung

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    PDF-Dokument (36.9 kB)

Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr.21 vom 17.05.19, Seite 3255)

  • B-Plan XXI-37 Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (20.8 kB) - Stand: 27. Mai 2019

Hier können Sie sich beteiligen

Auslegungsort, Fristen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner/ in und Anschrift

Ort
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Erdgeschoss, Foyer, Raum 1001

Frist
27. Mai 2019 bis 05. Juli 2019

Öffnungszeiten Auslegungsort
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner: Frau Bettina Fuhlbrügge
Telefon: (030) 90293 5221
Telefax: (030) 90293 5105

Postalische Adresse für Ihre Beteiligung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
12591 Berlin