Der Bebauungsplan 10-77 sieht die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten, einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“, einer Gemeinbedarfsfläche „Kindertagesstätte/Anlagen für soziale und kulturelle Zwecke“ und eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ sowie öffentliche Verkehrsflächen vor.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.