Bebauungsplan XXIII-27a

Festgesetzt

ist der Bebauungsplan XXIII-27a. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche, die begrenzt wird
  • durch die Rüsternallee im Norden,
  • durch die Mirower Straße im Osten,
  • durch die Akazienallee im Süden und
  • durch die Wilhelm-Blos-Straße und die Schrobsdorffstraße im Westen.

Die Plangebietsgrenze verläuft jeweils in den Mittelachsen der Straßen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 18 ha. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt rund 500 m und die West-Ost-Ausdehnung rund 400 m.

  • Planzeichnung des Bebauungsplans XXIII-27a

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  • Begründung des Bebauungsplans XXIII-27a

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