Drucksache - 0414/VII  

 
 
Betreff: Zu Leistung externer Beauftragter infolge personeller Engpässe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
14.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument
3. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Zur Beantwortung der Fragen wird auf die nachfolgenden Stellungnahmen der Abteilungen des Bezirksamtes verwiesen.

 

Bereich BzBm/ Abteilung SchulSportFinPers:

 

Zu 1. und 2.:

 

Aufgrund der Personalsituation in allen Bereichen sind die bezirklichen Möglichkeiten, offene Forderungen zu realisieren, ausgeschöpft.

Um Einnahmeverluste zu kompensieren, entschloss sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf im vergangenen Jahr, 13 offene Forderungen (ca. 10 Jahre alt) als Pilotprojekt an ein privates Unternehmen zu verkaufen.

Durch dieses Projekt entstanden dem Bezirk keine Kosten. Vielmehr konnten Einnahmen in Höhe von rund 53 T€ realisiert werden, die dem Bezirk sonst entgangen wären. Der Verkauf von Forderungen gegen Abschlag wird vom Bezirk auch in 2012 verfolgt.

 

 

Vor rund 18 Monaten erfolgte die Ausschreibung zur Beförderung behinderter Kinder. Diese Leistung konnte durch das Facility-Management (FM) aufgrund personeller Engpässe nicht selbst erbracht werden, sondern wurde durch dieses extern beauftragt.

In 2012 ist die Ausschreibung zur Reinigung von Schulen geplant. Sollte dies nicht durch das FM geleistet werden können, ist auch hier an eine externe Beauftragung gedacht.

Die Kosten der externen Ausschreibung beliefen sich auf ca. 13 T€.

 

Abteilung WirtStadt:

 

Zu 1.:

 

Welche Leistungen konnten auf Grund von personellen Engpässen in den letzten drei Jahren nicht mit Mitarbeitern des Bezirksamtes erfüllt werden und mussten aufgrund dessen extern beauftragt werden?

 

Wie beurteilt das Bezirksamt die weitere Entwicklung dieses Sachverhalts vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus in der bezirklichen Verwaltung?

 

Antwort zur Teil 1 der Frage 1:

 

keine

 

Teil 2.

 

Die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben ist stark gefährdet und kann ggf. nicht mehr erfüllt werden.

 

Zu 2.:

 

Welche Kosten sind durch die möglichen externen Beauftragungen entstanden? Wie hoch war dabei die Differenz zu den Kosten, die durch den Einsatz von internen Mitarbeitern entstanden wären?

 

entfällt

 

Abteilung GesSoz:

 

1.      Welche Leistungen konnten auf Grund von personellen Engpässen in den letzten drei Jahren nicht mit Mitarbeitern des Bezirksamtes erfüllt werden und mussten aufgrund dessen extern beauftragt werden?
Wie beurteilt das Bezirksamt die weitere Entwicklung dieses Sachverhalts vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus in der bezirklichen Verwaltung?

 

Aufgrund personeller Engpässe konnten in der Abteilung GesSoz folgende Aufgaben nicht durch Dienstkräfte des Bezirksamtes erfüllt werden. Sie wurden extern durch Honorarkräfte erledigt:

 

a)               Im Rahmen der Pandemie 2009 wurden mit verschiedenen Zeitverträgen eine Ärztin und ein Arzt sowie vier Arzthelfer/innen/medizinische Fachangestellte für die Durchführung der Impfungen zusätzlich beauftragt.

 

b)      Im Jahr 2009 und teilweise 2010 waren die ärztlichen Stellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) unzureichend mit 2-3 Stellen von 6 besetzt.
 

- Daher wurden die Einschulungsuntersuchungen durch 4 Honorarärztinnen und -ärzte mit verschiedenen Zeitverträgen durchgeführt.
 

- Weiterhin konnten die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen nur zu einem geringen Teil im KJGD angeboten werden. An die Jugendlichen wurden Berechtigungsscheine ausgegeben. Die Untersuchungen erfolgten dann bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Grundsätzlich gilt für diese Untersuchungen die freie Arztwahl.

 

Durch die Einstellung der entsprechenden Ärztinnen und Ärzte und die Einführung des elektronischen Terminmanagementsystems erfolgen ab 2011 wieder sämtliche Einschulungsuntersuchungen durch die Dienstkräfte des Bezirksamtes und auch eine zunehmende Zahl der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen.             

 

Beurteilung hierzu:

 

a)      Bei der Pandemie handelte es sich um eine zeitlich begrenzte Sonderaufgabe.

              Für derartige Fälle kann bei der derzeitigen Personalausstattung keine Vorsorge

              getroffen werden.
Im Rahmen der Auswertung der Pandemie wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für zukünftige Szenarien nicht mehr von einer größeren Impfaktion durch den ÖGD ausgegangen, sondern von Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

 

b)      Der personelle Engpass ist durch fehlende Bewerbungen entstanden. Die Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist sehr schwierig, da andere Einsatzgebiete erheblich höhere Bezahlungen beim Grundgehalt bieten. Die attraktiven Arbeitszeiten reichen als Anreiz nur bedingt aus.

              Es werden weiterhin alle kreativen Möglichkeiten genutzt, um Bewerber/innen für die anstehenden Besetzungen von Arztstellen zu gewinnen.

2.      Welche Kosten sind durch die möglichen externen Beauftragungen entstanden? Wie hoch war dabei die Differenz zu den Kosten, die durch den Einsatz von internen Mitarbeitern entstanden wären?

 

Grundsätzlich entstehen beim Einsatz von Honorarkräften geringere Kosten, da nur die effektive Arbeitszeit bezahlt wird; kein Urlaub und keine Sozialversicherungsleistungen, für die internen Dienstkräfte entstehen Bruttokosten mit Sozialversicherungsleistungen.

 

zu 1a) Pandemie
Durch die verschiedenen Zeitverträge und unterschiedlichen Qualifikationen lassen sich die Differenzen in Relation zu internen Dienstkräften nicht ermitteln.

 

zu 1b)              Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - KJGD

Die externen Honorarkräfte haben nur die Einschulungsuntersuchungen im erforderlichen Zeitraum sichergestellt. Die weiteren ärztlichen Aufgaben im KJGD wie Kinderschutz, Vorsorgeuntersuchungen, Beratung und Durchführung von Impfungen, Aufnahmeuntersuchungen für Kindereinrichtungen, Elternarbeit, ärztliche Sprechstunden, Untersuchungen für Therapieverordnungen, Begutachtungen usw. sind nicht durch die Honorarkräfte durchgeführt worden. Insofern ist ein Kostenvergleich externe Honorarkosten zu den Kosten von internen Dienstkräften unzulässig.

 

              Honorare/Kosten für die Einschulungsuntersuchungen
2009                              7.545,66 €

              2010                            21.335,09 €

2011                                     0      €

 

Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

2009                            11.872,95 €

2010                              10.023,30 €

2011                                5.571,09 €

 

 

Abteilung BürgFM:

 

1. Welche Leistungen konnten auf Grund von personellen Engpässen in den letzten drei Jahren nicht mit Mitarbeitern des Bezirksamtes erfüllt werden und mussten aufgrund dessen extern beauftragt werden?
Wie beurteilt das Bezirksamt die weitere Entwicklung dieses Sachverhalts vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus in der bezirklichen Verwaltung?

 

Die fehlende Kongruenz zwischen Personalausstattung und bezirklichen Aufgaben hat sich über einen langen Zeitraum der Haushaltskonsolidierung entwickelt. Dabei ist der Personalabbau altersbedingt und durch erschwerte Nachbesetzungsmöglichkeiten schneller von statten gegangen als erwartet, während eine aufgabenkritische Betrachtung, die seinerzeit durch die „Staatsaufgabenkritik“ unter Rupert Scholz zumindest in der Bezirksverwaltung keinen Ansatz fand. Im Gegenteil ist es durch Normengebung zu einer Aufweitung von Aufgabenqualitäten und –quantitäten gekommen (job enlargement/ job enrichment).

 

In den vergangen 3 Jahren gab es z.B. so viele Bauaufgaben wie seit vielen Jahren nicht mehr. Je Mitarbeiter/in wird heute das ca. 3-fache Bauvolumen umgesetzt als noch zu Beginn des Jahrtausends, bei steigenden verwaltungstechnischen Anforderungen der vielzähligen Förderprogramme. Dieser Aufgabenmehrung kann überhaupt nur durch Beauftragung Dritter mit Planungsleistungen entsprochen werden, die allerdings auch einen hohen Steuerungsaufwand in der Verwaltung erzeugen.

 

Sonstige wirtschaftsnahe Leistungen der SE Facility Management werden weitgehend noch durch eigenes Personal erbracht, in Einzelfällen muss jedoch auf Leistungen Dritter zurück gegriffen werden.

 

Eine Vielzahl an Leistungen ist jedoch nicht delegierbar, und dies betrifft nicht nur hoheitliche Aufgaben. Bestimmte Kernleistungen der Verwaltung können nicht an Dritte übertragen werden, etwa der Arbeits-, Gesundheits- und Katastrophenschutz, die Liegenschaftsverwaltung der bezirkseigenen Immobilien, dingliche Rechtsgeschäfte, Verwaltung herrenloser Grundstücke, Vergabewesen u.v.m.. Da hierfür nur unzureichend Personal zur Verfügung steht, müssen einige Aufgaben bzw. Aufgabenteile zurück gestellt werden. Je weiter die Schere zwischen Personal und Aufgaben auseinander klafft, umso weniger kann die Verwaltung den bestehenden Aufgaben überhaupt noch entsprechen. Da die SE Facility Management die Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung anderer Verwaltungseinheiten schaffen soll, werden diese nicht nur durch dort fehlendes Personal, sondern auch durch unzureichende Ausstattung mit den erforderlichen Fazilitäten beeinträchtigt sein.

 

2. Welche Kosten sind durch die möglichen externen Beauftragungen entstanden? Wie hoch war dabei die Differenz zu den Kosten, die durch den Einsatz von internen Mitarbeitern entstanden wären?

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beauftragung Dritter nur im Rahmen der Zuweisung erfolgen kann. Durch Beauftragung Dritter wird somit auch der Spielraum des Bezirkes eingeschränkt. Modellhaft sei dies für den Bereich Baumanagement aufgezeigt.

 

Wenn Architektenleistungen an Dritte vergeben werden, dann verbleiben weitreichende Steuerungsaufgaben, Kontrollpflichten und Mitwirkung bei der Baudienststelle. Im Rahmen des Neuordnungsprojektes „Neuordnung der planenden und bauenden Bereiche Berlins“, das im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2005 durch die Unternehmensberatungen Ramboll und Smentek durchgeführt wurde, konnte statistisch nachgewiesen werden, dass bei 100% Vergabe der Honorarleistungen beim öffentlichen Bauherrn ca. 50% verblieben (sog. Bauherrenleistungen).

 

Im Umkehrschluss heißt das:

 

- ein/e Bauleiter/in kann bei max. Vergabe von Honorarleistungen die Doppelte Anzahl an Projekten bewältigen

- aber die Kosten betragen das 1,5 fache gegenüber einer Leistungserbringung durch eigenes Personal.

 

Die Fremdvergabe ist daher exorbitant teuer.

 

Die Einführung des sog. Berger-Modells bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zu einer Senkung der Personalkosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Sachkosten um den Faktor 2 geführt. Trotz Personaleinsparung hat sich dieses Modell als nicht wirtschaftlich erweisen.

 

Das Berger-Modell wurde nicht auf die Bezirke übertragen, der Prozess des Personalabbaus ging jedoch schleichend voran mit dem Ergebnis, dass gegenwärtig bereits ein maximaler Vergabegrad erreicht ist. Es könnten zwar noch zusätzliche Architekten beauftragt werden, aber nicht mehr bauherrenseitig betreut. Nach dem Berger-Modell sind daher zusätzlich Projektsteuerer einzuschalten, die die Durchführung von Bauprojekten noch einmal deutlich verteuern und bei kleinen Projekten (der Bezirke) völlig unwirtschaftlich sind. Je 0,5 Bauleiter/in würden dann 2 Vollzeitäquivalente an Honorarschaffenden finanziert werden müssen (Faktor ist 1:4), die vom eigentlichen Baubudget abgezogen werden. Wird ein Projektsteuerer eingesetzt, werden ca. 28% an Gesamtkosten für Honorare aufgebracht (Neubau), ohne Projektsteurer ca. 21% (Neubau) bzw. 25% (Altbausanierung).

 

Bei dem derzeit umzusetzenden Bauvolumen von jährlich ca. 25 Mio. € (Tendenz steigend) binden wir also ca. 5,9 Mio. allein für Honorare. Die Kosten für zusätzliches Personal, um die Bauvorhaben in Eigenleistung umzusetzen, betragen davon rd. 1/5.

 

 

Abteilung JugFamWeiKult:

 

1.      Welche Leistungen konnten auf Grund von personellen Engpässen in den letzten drei Jahren nicht mit Mitarbeitern des Bezirksamtes erfüllt werden und mussten aufgrund dessen extern beauftragt werden?
Wie beurteilt das Bezirksamt die weitere Entwicklung dieses Sachverhalts vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus in der bezirklichen Verwaltung?

 

2.              Welche Kosten sind durch die möglichen externen Beauftragungen entstanden? Wie hoch war dabei die Differenz zu den Kosten, die durch den Einsatz von internen Mitarbeitern entstanden wären?

 

Die Beauftragung externer Träger und Organisationen, mit denen das Jugendamt gemeinsam Aufgaben erfüllt, erfolgt nicht allein aus dem Aspekt der Personaleinsparung, sondern in hohem Maße auch, um Trägervielfalt und Angebotsvielfalt, Wunsch- und Wahlrecht in Bereichen wie Kita und Jugendfreizeiteinrichtungen umzusetzen.

 

Auch die Ehe- und Familienberatung und weitere Angebote folgen diesem Ansatz und werden auf der Basis von Verträgen durchgeführt.

Beispiel der Externalisierung ist die bewusst gewählte Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen -  im Jahr 2010 wurden 6 JFE’s an freie Träger der Jugendarbeit übertragen.

Es wurden dadurch 21 Stellen eingespart = 989.590 €

Davon wurden                                      623.000 € in Sachmittel umgewandelt.
Diese werden auf der Grundlage von Leistungsverträgen an die freien Träger gezahlt.

 

Einsparung jährlich                                      366.590 €

 

Zur Frage, wie die weitere Entwicklung dieses Sachverhaltes vor dem Hintergrund des geplanten Personalabbaus beurteilt wird, kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden, da die Auswirkungen im Detail noch nicht bekannt sind.

Die Beauftragung externer Träger und Organisationen im Kulturbereich folgt stärker als bei Jugend dem finanziellen Einsparungsdruck, hier sind wichtige kulturelle Angebote, aufgrund der Tatsache, dass sie keine Pflichtaufgaben sind, in den letzten Jahren reduziert worden.
 

Zu den Einsparungen gehört die Übertragung des Freizeitforums an die GSE, hier werden die Aufgaben des Betriebs der Einrichtung ebenso wie das Management und die Entwicklung der kulturellen Angebote durch die GSE organisiert.

 

Ebenso wurde die Organisation von Kunst und Kultur im Schloss Biesdorf aufgegeben und der Betrieb des Schlosses an den Mieter Ball e.V. übertragen, der inzwischen dort Angebote als Stadtteilzentrum betreibt.

 

Eine Betreuung der kulturellen Angebote vor Ort ist durch das Bezirksamt nicht mehr gegeben, so dass insbesondere für die Planung der künftigen Galerie eine externe Kulturwissenschaftlerin herangezogen und beauftragt wurde.

 

Angesichts der Personaleinsparvorgaben ist das Ziel, hier wieder eine Kollegin/ein Kollege mit Kultursachverstand neu einzusetzen, nicht realistisch.
 

 

 

Komoß

 
 

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