Kleine Anfrage - KA-120/VII  

 
 
Nummer:KA-120/VIIEingang:13.11.2012
Eingereicht durch:Geppert, Marcel
Weitergabe:15.11.2012
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:06.12.2012
Antwort von:BzStRin GesSozBeantwortet:19.12.2012
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:19.12.2012
  Erfasst:19.12.2012
  Geändert:06.12.2012
 
Betreff:Zu Asylbewerbern in Marzahn-Hellersdorf
Anlagen:
Anfrage Herr Geppert PDF-Dokument
Antwort BzStRin GesSoz PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Asylbewerber leben aktuell im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und wie viele davon sind Kinder und wie unterstützt das Bezirksamt sie sowohl finanziell als auch beratend?

 

2.      Wie stellt das Bezirksamt die Integration der in unserem Bezirk lebenden Asylbewerber, insbesondere der Kinder (z. B. Schulbesuch), sicher?

 

3.      Wie viele Wohnplätze für Asylbewerber existieren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und wie hoch ist der derzeitige Belegungsstand aller Wohnplätze?

 

4.      Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, weitere Wohnplätze für Asylbewerber im Bezirk zu schaffen?

 

5.      Welche personelle Ausstattung steht im Bezirk nominell und tatsächlich für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG zur Verfügung?
 

6.      Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und in wie weit  wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Die o.g. Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.      Wie viele Asylbewerber leben aktuell im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und wie viele davon sind Kinder und wie unterstützt das Bezirksamt sie sowohl finanziell als auch beratend?

Die Ermittlung der Zahlen ist aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten (Landesamt für Gesundheit und Soziales, alle Bezirksämter) nicht leistbar. Das Bezirksamt kommt der Leistungs- und Beratungspflicht gegenüber den Personen nach, für die der Bezirk nach § 3 Abs. 1 und 2 Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist.

 

In allen Gemeinschaftsunterkünften sind Sozialarbeiter_innen für Beratung sowie Kinderbetreuer_innen entsprechend dem für Berlin geregelten Standard vorhanden.

 

Die Beratung für Asylbewerber_innen und Flüchtlinge erfordert spezifische Rechtskenntnisse in Bezug auf solche Zielgruppen sowie Kenntnisse der spezialisierten Beratungsstruktur mit anwaltlichen Hilfen für Flüchtlinge in Berlin. Ein anderer Aspekt ist der hohe Bedarf an qualifizierter Sprachmittlung in diversen Sprachen, die in der Lage ist, hochkomplizierte Inhalte adäquat zu vermitteln.  Das überfordert die gängige Beratungsstruktur im Bezirk ausgesprochen stark.

 

Im Bezirk wird in freier Trägerschaft Beratung vom bezirklichen Migrationssozialdienst (MSD) geleistet, da Asylbewerber_innen und Flüchtlinge keine Zielgruppe der bundesfinanzierten Migrationsdienste (MBE und JMD) sind. Allerdings ist auch der bezirkliche MSD mit der gegenwärtigen personellen Ausstattung nicht in der Lage, den in den letzten Monaten stark angewachsenen Beratungsbedarf abzudecken. Es wurde daher aus den Mitteln der Integrationsbeauftragten bis Ende Dezember 2012 eine qualifizierte Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge im Stadtteilzentrum (STZ) Mitte als Verstärkung des bezirklichen MSD eingerichtet.

 

In geringem Umfang findet Beratung für Flüchtlinge, vorwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien, an zwei weiteren Orten im Bezirk auf freiwilliger Basis statt, z.B. im STZ Kompass durch ein Mitglied der Sozialkommission Migranten.

 

Jugendliche Flüchtlinge nehmen Angebote im Jugendbereich (z.B. im Haus der Begegnung M3, im Sport-Jugendklub Marzahn u.a.) einschließlich deren Beratungsangebote wahr.

 

 

2.      Wie stellt das Bezirksamt die Integration der in unserem Bezirk lebenden Asylbewerber, insbesondere der Kinder (z. B. Schulbesuch), sicher?

In den hauptsächlich für die Unterbringung genutzten Einrichtungen gibt es ein soziales Beratungsangebot.

 

Alle schulpflichtigen Kinder erhalten einen Schulplatz. Die zuständige Schule prüft, in wie weit sie mit eigenen Mitteln das Kind integrativ beschulen und fördern kann oder nimmt Kontakt mit den Schulen auf, die spezielle Klassen für diese Kinder hat.

Dies sind: Selma-Lagerlöf-Grundschule, Grundschule am Bürgerpark, Peter-Pan-Grundschule und Jean-Piaget-Schule.

 

 

3.      Wie viele Wohnplätze für Asylbewerber existieren im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und wie hoch ist der derzeitige Belegungsstand aller Wohnplätze?

Am 20.11.2012 verfügte das Landesamt für Gesundheit und Soziales über 170 Plätze im Bezirk, darüber hinaus gab es weitere 748 Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen aus allen Zielgruppen einschl. Asylbewerbern. Alle Einrichtungen im Bezirk sind derzeit voll belegt.

 

 

4.      Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, weitere Wohnplätze für Asylbewerber im Bezirk zu schaffen?

Das Bezirksamt hat bisher kein geeignetes Objekt im Bezirk identifizieren können, das sich für die Unterbringung von Asylbewerbern besonders eignen würde.

 

 

5.      Welche personelle Ausstattung steht im Bezirk nominell und tatsächlich für die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG zur Verfügung?

Derzeit sind 6 Beschäftigte für die Bearbeitung eingesetzt, die darüber hinaus aber

      auch noch andere Aufgaben wahrnehmen.
 

6.      Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden oben stehende Fragen beantwortet und in wie weit  wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren?

Zu Frage 1 gibt es keine auswertbaren Datensätze.
Zu Frage 3 wurden die Statistiken der Berliner Unterbringungsleitstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgewertet.
Zu Frage 5 wird der derzeitige Personaleinsatz abgebildet.
Eine Einstellung und Pflege auf dem Berliner Open-Data-Portal würde einen Personaleinsatz erfordern, der angesichts der derzeit angespannten Personalsituation nicht zu leisten ist.

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle

 

 
 

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