Kleine Anfrage - KA-086/VII
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Bei dieser Anfrage handelt es sich um eine ergänzende Nachfrage zur Drucksache 0414/VII - Kosten für externe Mitarbeiter Bereich Gesundheitsvorsorge.
Der Vergleich der Zuarbeit des Gesundheitsamtes zur mündlichen Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Marcel Geppert vom 13.06.2012 mit dem Wortprotokoll aus der BVV vom 14.06.2012 ergibt, dass zu Punkt 2 „Welche Kosten sind durch die möglichen externen Beauftragungen entstanden?“ aus dem Antwortschreiben des Gesundheitsamtes nur unvollständig zitiert wurde.
Folgende Textpassage wurde nicht berücksichtigt:
Die externen Honorarkräfte haben nur die Einschulungsuntersuchungen im erforderlichen Zeitraum sichergestellt. Die weiteren ärztlichen Aufgaben im KJGD wie Kinderschutz, Vorsorgeuntersuchungen, Beratung und Durchführung von Impfungen, Aufnahmeuntersuchungen für Kindereinrichtungen, Elternarbeit, ärztliche Sprechstunden, Untersuchungen für Therapieverordnungen, Begutachtungen sind nicht durch die Honorarkräfte durchgeführt worden. Insofern ist ein Kostenvergleich externe Honorarkosten zu den Kosten von internen Dienstkräften unzulässig.
Das Fazit aus dem Wortprotokoll „Also ein Bereich, wo es letztlich sogar wirtschaftlich gewesen ist, dass Externe die Leistungen erbracht haben.“ kann somit nur auf eine Teilleistung der ärztlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bezogen sein.
1. Welche Aufgaben lassen sich im Bereich der bezirklichen Gesundheitsvorsorge (z.B. Einschulungsuntersuchungen) dauerhaft an Dritte, beispielsweise Honorarkräfte, delegieren?
Im Rahmen der Entwicklung des aktuellen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG), welches am 01.07.2006 in Kraft trat, wurden alle Aufgaben der Gesundheitsämter einer Aufgabenkritik unterzogen und im Gesetz festgeschrieben. Grundsätzlich können Aufgaben des Gesundheitsamtes nicht dauerhaft durch Dritte wahrgenommen werden. Dies kann in Einzelfällen nur vorübergehend zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben erfolgen.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen 2010/2011 war der Einsatz von Honorarkräften durch die notwendige Sicherung einer zeitgerechten Untersuchung der Kinder zwingend erforderlich. Die Honorarkräfte waren im Gesundheitsamt tätig und haben dabei die hier vorhandene personelle und technische Infrastruktur genutzt.
Darüber hinaus gestalten sich die Bindung von Honorarkräften und die Besetzung von Stellen aufgrund des bundesweiten Ärztemangels und der derzeitigen Tarifsituation als zunehmend problematisch bis nicht realisierbar.
Eine Sonderstellung nehmen aufgrund des Prinzips der freien Arztwahl die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ein. Ausgabe der Untersuchungsscheine sowie Bezahlung der ärztlichen Leistung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte verbleiben jedoch in der Verantwortung des Gesundheits-amtes.
2. Welche Aufgaben lassen sich in diesem Bereich nicht an Dritte delegieren?
Die gesamten aktuell im GDG geregelten Aufgaben lassen sich nicht delegieren.
Auf Grund der dramatischen Situation im sozialpsychiatrischen Dienst wurde im Frühjahr juristisch geprüft, inwieweit hoheitliche Aufgaben, wie Erstellung bestimmter Gutachten für z.B. Zwangseinweisungen, vorübergehend durch Honorarkräfte erfolgen dürfen. Dies wurde vom zuständigen Amtsgericht, vom Rechtsamt und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit dem Verweis auf eine zwingend erforderliche Anstellung im öffentlichen Dienst bei der Ausübung von hoheitlichen Aufgaben abgelehnt.
3. Welche Kosten entstehen durch Sicherstellung der Bereitschaft zur Erfüllung dieser Aufgaben?
Zur Erledigung der gesetzlich im GDG vorgeschriebenen Aufgaben stand dem Gesundheitsamt und dem Bereich Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes 2012 ein Budget von 6.587.889,33 € zur Verfügung.
4. Was unternimmt bzw. unternahm das Bezirksamt, die beim Bezirk angestellten Ärzte trotz der geringeren Bezahlung beim Grundgehalt, zu halten und um mögliche neue Mitarbeiter zu gewinnen, um die Grundversorgung mit eigenen Mitarbeitern sicherzustellen?
Folgende Möglichkeiten nutzt das Bezirksamt zum Halten der angestellten Ärzte:
Folgende Möglichkeiten nutzt das Bezirksamt zur Gewinnung neuer Ärzte:
Im Rahmen der Sicherstellung von Aufgaben mussten auch Rentner/innen reaktiviert werden.
Dagmar Pohle Kleine Anfragen: Antworttext
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