Klares Votum des Bezirks für den Erhalt von Einzelhandel und Versorgung

Pressemitteilung vom 20.02.2023

Mit dem am 10. Januar 2023 veröffentlichten Bezirksamtsbeschluss (PDF Dokument) hat sich das Gremium dazu verständigt, für das Areal „Spreecenter” einen Bebauungsplan aufzustellen.

  • Die Drucksache 303 / VI wurde mit dem Betreff:
    „Aufstellung des Bebauungsplanes 10-123 für das Gebiet zwischen der Cecilienstraße, der Hellersdorfer Straße, der Ludwigsluster Straße, der östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Ludwigsluster Straße 100 und Teterower Ring 35-45 sowie des nördlichen Teils des Teterower Ring (teilweise) bis zur Verbindungsstraße zwischen dem Teterower Ring und der Cecilienstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf” mit der Zielsetzung beschlossen, den Standort mittels Bebauungsplan für die Zielsetzungen Einzelhandel und Dienstleistungsstandort zu sichern.

Mit der Sicherung durch einen B- Plan verbunden ist die Absicht des Bezirks, hier die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich zu sichern, einen Mehrgeschosswohnungsbau auszuschließen.

Bezirksstadträtin Juliane Witt betont die einheitliche Position des Bezirksamtes: „Angesichts der seit Jahren immer wieder angesprochenen und teilweise auch umgesetzten, oder noch immer in Erwartung seienden Wohnungsbauprojekte rund um den Standort ist das Bezirksamt zu dem Schluss gekommen, dass hier der Einzelhandels, Versorgungs-, Dienstleistungsstandort, für medizinische Dienstleistungen ebenso wie für Post, Kommunikation gesichert werden muss und seitens des Bezirks nicht auch noch hier an diesem Ort zusätzlich Abriss und Wohnungsbau unterstützt werden. Die BVV hat uns hier deutlich beauftragt und der Beschluss ist zügig vorbereitet worden. Die entsprechenden Beteiligungsprozesse starten zeitnah. Das Fehlen eines gültigen Bebauungsplanes hatte sich bereits beim Nachbarvorhaben Ludwigsluster als nachteilig erwiesen, gerade aus der Sicht des benachbarten Spreecenters. Eine klare, planerisch abgestimmte und mit den Trägern öffentlicher Belange und den Anwohnern abgestimmte Zielsetzung wird den Rahmen setzen für die Entwicklung am Quartier.”

Das weitere Verfahren wird durch das Amt für Stadtentwicklung geführt.