Drucksache - DS/0577/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach einer Trennung der Eltern das Kind/die Kinder in einem Doppelresidenz-Wechselmodell gemeinsam weiter betreut werden. Das Jugendamt soll in seinem Handeln darauf hinwirken, dass die Eltern nach einer Trennung gemeinsam in paritätischer Form weiter an der Erziehung des Kindes/der Kinder teilhaben und diese somit nicht ein Elternteil verlieren.
Begründung: Nach einer Trennung ist es häufig der Fall, dass Kinder nur von einem Elternteil betreut werden. Hierbei geht häufig die Bindung zum anderen Elternteil kaputt oder wird nachhaltig beschädigt. Das Prinzip zur "getrennten aber gemeinsamen Erziehung" hat in vielen Belangen seine Vorteile. Die Eltern können weiterhin in gleichen Teilen an der Entwicklung ihres Kindes teilhaben und dem Kind gemeinsame Werte vermitteln. Das zurzeit meistens angewendete Prinzip „einer erzieht und einer zahlt“ folgt veralteten Rollenbildern.
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