Drucksache - DS/0346/IX  

 
 
Betreff: Nachweisung der im Haushaltsjahr 2021 für den Bezirk Lichtenberg zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung
Verfasser:BzBm/PersFinWiKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
06.09.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
02.05.2023 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
04.07.2023 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
05.09.2023 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2023 
22. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage  
BE Rechnungsprüfung PDF-Dokument

 

Der Ausschuss für Rechnungsprüfung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung:

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

„Die vorliegende Nachweisung der im Haushaltsjahr 2021 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Begründungen für den Bezirk Lichtenberg wird genehmigt.“

 

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Soll- und die Ist-Zahlen der Bezirkshaushaltsrechnung 2021 einem Abgleich unterzogen und sich die Abweichungen vom Bezirksamt erläutern lassen. Die Mitglieder haben in ihrer Sitzung vom 05.09.2023 festgestellt, dass die von den Prüfgruppen gestellten Fragen nachvollziehbar und zufriedenstellend vom Bezirksamt beantwortet wurden. Aus dieser Kenntnis heraus empfiehlt er der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung.

 

 

Abstimmungsergebnis: 5:0:1

 

 
 

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