Drucksache - DS/0317/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
das Angebot der Suchtberatung Hohenschönhausen sowie die Tagesstätte für Suchtkranke der Stiftung SPI in der Region zu erhalten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Suchtberatungsstelle in der Oberseestraße 98 ist Teil des Gesundheitsamtes. Fünf Kolleg:innen sind im Gesundheitsamt angestellt. Lediglich 1,5 Fachkräfte sind bei der Stiftung SPI angestellt. Daraus resultiert auch der Name Gemeinschaftsprojekt Gesundheitsamt Lichtenberg/Stiftung SPI. Nur so konnte und kann weiterhin für Hohenschönhausener Hilfesuchende qualifizierte Suchberatung abgesichert werden.
Die Suchtberatungsstelle benötigt für ihre Tätigkeit mit ihrer Klientel eine regionale Anbindung (Versorgung in Wohnortnähe), sie benötigt zudem spezielle räumliche Bedingungen (Praxis- und Beratungsräume) und als Teil des Lichtenberger Sozialpsychiatrischen Dienstes eine Anbindung an das Intranet des Bezirks Lichtenberg. Suchtberatung ist im Land Berlin regionalisiert. Diese Suchtberatungsstelle versorgt alle Hilfesuchenden in Hohenschönhausen, mit der Besonderheit, dass Hausbesuche in Krisensituationen und Begutachtungen durchgeführt werden. In Alt-Lichtenberg gibt es eine weitere Suchtberatungsstelle. Beide Beratungsstellen sind fester Bestandteil des Psychiatrieentwicklungsplanes des Landes Berlin.
Die Kombination mit der Tagesstätte im eigenen Haus ist für die Klientel, dass sich auch auf Grund seiner Krankheitsbilder selten überweisen lässt und Wege teilweise auch erlernen und einüben muss, von besonderem Vorteil, ebenso das separate Gebäude mit eigenem separatem Eingang für die Patient:innen der Tagesstätte. Es besteht eine enge Kooperation mit der Beratungsstelle und der Tagesstätte in der Oberseestraße 98, eine direkte Vermittlung ist durch die räumliche Nähe für Patient:innen von Vorteil. Die Tagesstätte erhält einen neuen Mietvertrag, der sich an einem aktuellen Mietwertgutachten orientiert. Kontinuierliches Arbeiten mit dieser schwierigen Patientengruppe setzt einen langfristigen Mietvertrag mit gegenseitig längeren Kündigungsfristen voraus. Für Tagesstätten mit Schwerpunkt Sucht gilt ebenfalls das Prinzip der Regionalisierung, wohnortnah versorgen, so gibt es in Alt Lichtenberg noch eine Tagesstätte für Suchtkranke.
Aus diesen Gründen gibt es keine Pläne von Seiten des Bezirksamtes die Suchtberatung in andere Räume zu verlegen und es wird keine Notwendigkeit gesehen, dass die Suchtberatung seine derzeitigen Räumlichkeiten verlassen muss.
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