Drucksache - DS/0214/IX  

 
 
Betreff: Abschluss einer politischen Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung zwischen Senat und Bezirken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinWiKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Personal und GO Entscheidung
01.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
03.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO vertagt   
07.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
05.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Personal und GO zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung Entscheidung
14.06.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung vertagt   
09.08.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung vertagt   
13.09.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste Entscheidung
15.06.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
VzK - Anlage 5  
VzK - Anlage 6  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 14.05.2019 haben der Senat von Berlin und die Bezirksbürgermeister:innen einen „Zukunftspakt Verwaltung“ abgeschlossen. Dieser Zukunftspakt verfolgt das Ziel, gemeinsame Themen kooperativ und auf Augenhöhe zu steuern und ein gemeinsames Grundverständnis über die Ziele und ihre Erreichung herzustellen.

Eines der konkreten Instrumente zur Umsetzung des Verwaltungspakts stellen Zielvereinbarungen dar. Sie sollen als „Herzstück für die gesamtstädtische Steuerung“ etabliert werden. Mit den Zielvereinbarungen sollen Ziele zwischen den Ebenen gesteuert und auf eine verlässliche Basis gestellt werden. Es soll ein gemeinsames Verständnis der Qualität der Aufgabenerbringung gegenüber den Bürger:innen bzw. den Unternehmen in Berlin entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurde auch der § 6a Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) eingeführt.

Es wird zwischen zwei Zielvereinbarungen unterschieden:

  1. Die politische Zielvereinbarung, neu: „politische Erklärung“, die zwischen dem/r Regierenden Bürgermeister:in und den Bezirksbürgermeister:innen abgeschlossen wird. Sie gibt den strategischen Rahmen vor, in dem fachliche Zielvereinbarungen abgeschlossen werden.
  2. fachliche Zielvereinbarungen: sie dienen der Operationalisierung und Konkretisierung der politischen Erklärung und damit der konkreten Verbesserung der Qualität konkreter Verwaltungsdienstleistungen. Sie sollen für die bezirklichen Aufgaben abgeschlossen werden, die von gesamtstädtischem Steuerungsinteresse sind.

In der vergangenen Legislatur-/Wahlperiode wurde zur Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung, hier: Zielvereinbarungen ebenenübergreifend

a)      eine Musterzielvereinbarung entwickelt, die als Grundlage für die fachlichen Zielvereinbarungen dienen soll (Anlage 1) sowie

b)      ein Kompass für die erfolgreiche Etablierung gesamtstädtischer Zielvereinbarungen entwickelt (Anlage 2), der Rollen, Verantwortlichkeiten, Schritte und Finanzierung klärt.

c)      Darüber hinaus wurden in einigen Pilotbereichen gesamtstädtische Zielvereinbarungen erprobt (Bäume, Bürgerämter, soziale Wohnhilfen).

Mit der Neuwahl des Berliner Senats und der Bezirksämter in 2021 stand für die neue Legislatur-/Wahlperiode der Abschluss der im Rahmen des Verwaltungspakts verabredeten politischen Erklärung und die Untersetzung des § 6a AZG auf der Agenda.

Der Senat von Berlin hat die Unterzeichnung der politischen Erklärung in sein 100-Tage-Programm aufgenommen. Daher musste der Prozess zur Erarbeitung der politischen Erklärung in sehr kurzer Zeit absolviert werden. Am 30.03.2022 haben die Regierende Bürgermeisterin und die 12 Bezirksbürgermeister:innen bzw. ihre Vertretungen die politische Erklärung unterzeichnet (Anlage 3).

Mit dieser politischen Erklärung ist nun verabredet worden, zu den konkret benannten 14 Themenfeldern innerhalb der kommenden 12 Monate eine schlusszeichnungsfähige fachliche Zielvereinbarung vorzulegen.

Weitere Themenfelder aufzunehmen, soll möglich bleiben.

Die konkrete Finanzierung der Umsetzung der in den einzelnen fachlichen Zielvereinbarungen zu benennenden Qualitätsstandards und Leistungsversprechen gegenüben den Bürger:innen ist noch offen und ist in den kommenden Monaten zu klären.

Mit der politischen Erklärung verpflichten sich die Bezirke, aktiv und kooperativ an der Erarbeitung der fachlichen Zielvereinbarungen mitzuwirken. Dies bindet sowohl die politische, als auch die fachliche Ebene. Mit der politischen Erklärung verpflichten sich die Bezirke nicht, die fachlichen Zielvereinbarungen dann auch tatsächlich schlusszuzeichnen. Dies wird der fachlichen Einzelfallprüfung und vor allem der Sicherstellung der Finanzierung vorbehalten bleiben.

Im Vorfeld der Entscheidung des Bezirksamts Lichtenberg, die politische Erklärung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen, haben sich die Fachämter und das Bezirksamt selbst in mehreren Sitzungen mit dem Inhalt und möglichen Änderungsbedarfen befasst.

Das Bezirksamt hat mit Schreiben v. 15.03.2022 seine kritischen Anmerkungen und Hinweise zu Fehlstellen und Klärungsbedarfe an die Regierende Bürgermeisterin gerichtet (Anlage 4). Die Senatskanzlei hat mit Schreiben des CDO darauf mit Schreiben v. 18.03.202 geantwortet (Anlage 5).

Trotz weiterhin vorliegender Bedenken zur politischen Erklärung, die sich vor allem auf die Themenfelder bzw. für die aus Sicht des Bezirks Lichtenberg fehlenden Vorhaben zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur beziehen, hat der Bezirk die politische Erklärung dennoch unterzeichnet. Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein weiteres Schreiben an die Regierende Bürgermeisterin v. 29.03.2022 (Anlage 6). In dessen Folge hat die Regierende Bürgermeisterin dem Bezirksbürgermeister persönlich zugesagt, dass die Entwicklung der sozialen Infrastruktur ein gemeinsames Interesse sei und in enger Abstimmung erfolgen würde. Zudem wurde aus allen anderen Bezirken vermittelt, dass die politische Erklärung unterzeichnet werden würde. Eine konkrete Veränderung der jetzt unterzeichneten Fassung zu erreichen, war nicht möglich.

Das Bezirksamt wird den Prozess der Erarbeitung der fachlichen Zielvereinbarungen aktiv begleiten und die BVV unaufgefordert bei Vorliegen neuer Erkenntnisse unterrichten. 

 

 
 

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