Drucksache - DS/2259/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie auf der Köpenicker Chaussee eine sichere und barrierefreie Übergangsmöglichkeit in Höhe der Straße „Zur Alten Flussbadeanstalt“ eingerichtet werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Derzeit existiert eine barrierefreie Überquerungsmöglichkeit nach dem aktuell gültigen Regelwerk mit Aufstellbereichen beidseitig der Gleise. Es muss immer nur eine Richtungsfahrbahn gequert werden. Eine barrierefreie Querung mit Mittelinsel der Köpenicker Chaussee ist also vorhanden.
Die Straße „Zur Alten Flußbadeanstalt“ führt direkt in ein Gewerbegebiet. Der Antrag wird als Grundlage für eine Anfrage an die AG „Förderung des Fußverkehrs“ der zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung der Einrichtung einer gesicherten Querung weitergeleitet. Sobald eine aussagefähige Stellungnahme vorliegt, wird der BVV darüber berichtet.
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