Drucksache - DS/2259/VIII  

 
 
Betreff: Sichere Straßenüberquerung ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
24.08.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie auf der Köpenicker Chaussee eine sichere und barrierefreie Übergangsmöglichkeit in Höhe der Straße „Zur Alten Flussbadeanstalt“ eingerichtet werden kann.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Derzeit existiert eine barrierefreie Überquerungsmöglichkeit nach dem aktuell gültigen Regelwerk mit Aufstellbereichen beidseitig der Gleise. Es muss immer nur eine Richtungsfahrbahn gequert werden. Eine barrierefreie Querung mit Mittelinsel der Köpenicker Chaussee ist also vorhanden.

 

Die Straße „Zur Alten Flußbadeanstalt“ führt direkt in ein Gewerbegebiet. Der Antrag wird als Grundlage für eine Anfrage an die AG „Förderung des Fußverkehrs“ der zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung der Einrichtung einer gesicherten Querung weitergeleitet. Sobald eine aussagefähige Stellungnahme vorliegt, wird der BVV darüber berichtet.

 

 
 

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