Drucksache - DS/1464/VIII  

 
 
Betreff: Klimafreundlich handeln: Flächenentsiegelung voranbringen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
06.11.2019 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Entscheidung
22.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Umwelt/Klima PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV öffentliche Bereiche und Plätze vorzuschlagen, auf denen eine Entsiegelung der Pflaster- oder Betonflächen und schließlich eine Teilbepflanzung stattfinden kann. Hierzu soll die Expertise des Berliner Regenwassermanagements genutzt werden.

 

Darüber hinaus soll bei Neu- oder Umbauplanungen geprüft werden, wie mit entsprechend durchlässigen Materialien gebaut werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei einer Flächenentsiegelung wird die gesamte befestigte Fläche ersatzlos abgebrochen und durch eine Vegetationsfläche ersetzt. Bei einer Teilentsiegelung wird beispielsweise eine Asphaltfläche durch Pflaster mit breiten Fugen ersetzt, wodurch das Niederschlagswasser besser versickern kann. Dies ist in manchen Fällen umsetzbar, vorausgesetzt die Örtlichkeit (Versickerungsfähigkeit des Untergrunds) ist dazu auch geeignet.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hatte ein Büro beauftragt in Berlin Entsiegelungspotenziale zu identifizieren und sie den Bezirken mitzuteilen. Durch das Büro wurden aktuell folgende Flächen vorgeschlagen und sukzessive umgesetzt:

 

1. Malchower Teichweg (liegt im Malchower See-Park): Entsiegelung der Asphaltfläche

2. Grünfläche in der Fischerstr. 21-23: Erweiterung des bestehenden Grünzugs

3. Sewanstr. 257: Entsiegelung, öffentliche Grünfläche

 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) steht in engem Kontakt mit der Wasserbehörde der SenUVK und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und berücksichtigt bei aktuellen Planungen auch die Flächenentsiegelung. Das SGA ist hier in verschiedenen Arbeitsgruppen bereits eingebunden. Durch die BreWa-BE (Begrenzung von Regenwasserleitungen bei Bauvorhaben in Berlin) ist das Bezirksamt angehalten, anfallendes Oberflächenwasser nach Möglichkeit vor Ort zu versickern.

 

Die Flächenentsiegelungen im Bezirk sind Aufgaben des SGA und Umwelt- und Naturschutzamtes sowie auch Thema der Stadtplanung im Bezirk. Ämterübergreifend gibt es bereits einen intensiven Austausch, um weitere bezirkseigene Flächen zu identifizieren und auch kleine Flächen bzw. Teilflächen zu entsiegeln.

Ein wichtiges Teilprojekt ist die Teilentsiegelung der maroden Kanalstraße auf dem Zentralfriedhof, die sich vom Hauptzugang in der Gudrunstraße über fast einem Kilometer bis zum Ende des Zentralfriedhofs erstreckt. Es ist geplant, die Kanalstraße in enger Abstimmung neu zu pflastern und das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern.

 

 

 
 

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