Drucksache - DS/0982/VII  

 
 
Betreff: Aufnahme der Möglichkeit von Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner in die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
22.01.2014 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
26.02.2014 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
26.03.2014 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
28.05.2014 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE GOEB PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0982/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Die GO wird in § 62 Absatz 1 Satz 1 wie folgt neu gefasst:

Alle an die BVV gerichteten Eingaben, insbesondere Anträge, Anregungen und Beschwerden, leitet der/die Vorsteher/in dem Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben zu.

 

Begründung:

Die Idee des Antragstellers aufgreifend, Anregungen und Anträge der Bürgerschaft in die BVV zu bringen, hat der Ausschuss sich auf eine Ergänzung der Regelung in § 62 GO verständigt. Die zweite Anregung des Antragstellers wurde zunächst im Ausschuss vertagt, um eine separate Anregung für die BVV entstehen zu lassen.

 

Text des Ursprungsantrages:

1. Die Geschäftsordnung der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt erweitert:

 

§ NN Behandlung von Anregungen und Anträgen der Einwohnerschaft

 

(1)              Nach Artikel 34 der Landesverfassung Berlin hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit schriftlichen Anträgen und Anregungen an die zuständigen Stellen, so auch an die Bezirksverordnetenversammlungen, zu wenden.

(2)              Alle schriftlich an die BVV gerichteten Anregungen und Anträge leitet der/die Vorsteher/-in dem zuständigen Ausschuss zu. Wenn mehrere Ausschüsse betroffen sind, bestimmt der/die Vorsteher/-in den federführenden Ausschuss.

(3)              Der/die Vorsteher/-in registriert die Anregungen und Anträge und informiert den/die Einreicher/-in unverzüglich über den Eingang und die Weiterleitung an den zuständigen Ausschuss. Anonyme Anregungen und Anträge werden nicht behandelt.

(4)              Der zuständige Ausschuss behandelt das Thema auf seiner spätestens übernächsten Sitzung.

(5)              Der zuständige Ausschuss berät und beschließt nach Einholung der erforderlichen Informationen und Unterlagen über die Anregungen bzw. Anträge. Der Ausschuss kann

  • die Anregung oder den Antrag der BVV zur Beschlussfassung weiterleiten,
  • die Anregung oder den Antrag dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme, zur Überprüfung oder mit der Empfehlung, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen, überweisen oder
  • die Angelegenheit bzw. den Antrag als erledigt erklären.

(6)              Wird eine Anregung oder ein Antrag dem Bezirksamt zur Überprüfung oder mit der Empfehlung, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen, überwiesen, so ist dieses verpflichtet, innerhalb von drei Wochen darüber zu berichten, welche Maßnahmen veranlasst wurden. Sofern diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist beim Ausschuss Fristverlängerung zu beantragen.

 

2. Die Informationsseite im Internet unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/bvv/formular_eb.php wird entsprechend angepasst.

 

Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0

 

 
 

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