Auszug - Parkdruck nehmen - Quartiersgarage in Planung einbeziehen  

 
 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0366/IX Parkdruck nehmen - Quartiersgarage in Planung einbeziehen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Herr Schultheiß (Fraktion der FDP) begründete den Änderungsantrag der Fraktion der FDP.

 

Herr Haustein (Fraktion der CDU) nahm zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Stellung.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde einstimmig angenommen.

 

Die so geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde einstimmig angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Bereich zwischen Volkradstraße und der Kleingartenanlage Märkische Aue, rund um die Schwarzmeerstraße ein Konzept für die langfristige Optimierung des ruhenden Verkehrs unter Beteiligung der anliegenden Wohnungsunternehmen zu erarbeiten und gemeinsam mit diesen umzusetzen.

 

Im Rahmen der geplanten Bebauung an der Schwarzmeerstraße 57 soll gemeinsam mit den Nutzenden der aktuell noch bestehenden Garagenanlage beraten werden, wie die Schaffung einer Quartiersgarage den Parkdruck lindern kann, der durch den Zuzug neuer MIV-Nutzender sowie den Wegfall des Garagenkomplexes unverkennbar entsteht. Die Lösung der Situation für den ruhenden Verkehr im Wege einer Quartiersgarage soll als Teil des Mobilitätskonzeptes für die angestrebte Bebauung durch das Bezirksamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eingefordert werden.

 

Dabei soll ein bedarfsgerechtes Angebot von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität vorgesehen werden. Für den nicht-motorisierten Individualverkehr sollen Fahrradabstellplätze und insbesondere Parkmöglichkeiten für Lastenräder entstehen können.

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