Auszug - Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!  

 
 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 15.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1242/VIII Milieuschutzgebiet in Alt-Lichtenberg einrichten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss Haushalt und Personal verzichtete auf eine Begründung seiner Beschlussempfehlung.

 

Herr Leonhardt (Fraktion DIE LINKE.) nahme Stellung.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

 

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Personal, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und CDU zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Milieuschutzverordnung in Alt-Lichtenberg zu ergreifen. Hierzu zählt insbesondere:

 

  1. die Festlegung des Untersuchungsgebietes innerhalb folgender Grenzen:

Nördlich der Straße am Containerbahnhof, westlich begrenzt durch die Bahnschienen, nördlich begrenzt durch den Stadtpark-Lichtenberg unter Einschluss der Straßen Deutschmeisterstraße, Parkaue und Am Stadtpark; westlich der Möllendorffstraße bis zur Einmündung der Rutnikstraße; südlich der Rutnikstraße bis zur Höhe Ruschestraße; westlich der Ruschestraße bis zur Einmündung Gotlindestraße; südlich der Gotlindestraße bis zur Höhe Plonzstraße; westlich der Plonzstraße bis zur Höhe Rüdigerstraße; südlich der Rüdigerstraße bis zur Einmündung Wotanstraße, einschließlich der Blöcke die nördlich an die Rüdigerstraße grenzen; östlich der Wotanstraße bis zur Höhe Gotlindestraße, südlich der Gotlindestraße bis zur Höhe Hagenstraße; westlich der Hagenstraße bis zur Höhe Rüdigerstraße; südlich der Rüdigerstraße bis zur Höhe der Kriemhildstraße; westlich der Kriemhildstraße bis zur Gudrunstraße; nördlich der Gudrunstraße und weiter entlang der Frankfurter Allee bis zur Höhe Magdalenenstraße; östlich der Magdalenenstraße bis zur Höhe Normannenstraße, nördlich der Normannenstraße bis zur Höhe Ruschestraße; westlich der Ruschestraße bis zur Höhe Hoenerweg; Nördlich des Hoenerwegs bis zur Rudolf-Reusch-Straße; westlich der Rudolf-Reusch-Straße bis zur Höhe Rathausstraße; nord-östlich der Rathausstraße bis zur Höhe Möllendorffstraße, westlich der Möllendorffstraße bis zur Höhe der Straße am Containerbahnhof.

 

  1. die Beauftragung der erforderlichen vorbereitenden Untersuchung bis spätestens 31.01.2020;
  2. eine Einwohnerversammlung im Untersuchungsgebiet nach Vorliegen des Ergebnisses mit Beteiligung der Stadtteilkoordination, dem FAN-Beirat sowie der Beauftragten für das Stadtumbaugebiet durchzuführen.

 

 
 

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