Auszug - Ausnahme von der Veränderungssperre 11-131/27 für die Realisierung des Planungsvorhabens Josef-Orlopp-Straße 56; Arbeitstitel: "Lichtwerk" (Bezug zur DS/0955/VIII)
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die das Planungsvorhaben „Lichtwerk“ – so wie es am 6.6.2019 im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vorgestellt wurde – betreffenden Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 11-131 eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre (DS/0955/VIII) zu genehmigen (BauGB, § 14, 2) und damit die Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, das im Interesse einer städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gebietes liegt, den Erfordernissen des Denkmalschutzes genügt, mit den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-131 koordinierbar und damit als genehmigungsfähig zu bewerten ist. Besondere Berücksichtigung sollen die Handwerkermeile und der Gewerbehof finden.
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