Drucksache - DS/1346/VIII  

 
 
Betreff: Ausnahme von der Veränderungssperre 11-131/27 für die Realisierung des Planungsvorhabens Josef-Orlopp-Straße 56; Arbeitstitel: "Lichtwerk" (Bezug zur DS/0955/VIII)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ökologische Stadtentwicklung und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ÖStadtMs PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

für die das Planungsvorhaben „Lichtwerk“ – so wie es am 6.6.2019 im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vorgestellt wurde – betreffenden Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 11-131 eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre (DS/0955/VIII) zu genehmigen (BauGB, § 14, 2) und damit die Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen, das im Interesse einer städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gebietes liegt, den Erfordernissen des Denkmalschutzes genügt, mit den Planungszielen des Bebauungsplanes 11-131 koordinierbar und damit als genehmigungsfähig zu bewerten ist.

 

Besondere Berücksichtigung sollen die Handwerkermeile und der Gewerbehof finden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Veränderungssperre ist durch Fristablauf seit 27.10.2019 nicht mehr wirksam, weswegen eine Ausnahme davon nicht mehr notwendig ist. Sobald aussagefähige Unterlagen zum Vorhaben des Eigentümers vorliegen, werden diese unverzüglich geprüft.

 

Das Bezirksamt arbeitet mit Hochdruck an der Festsetzung des Bebauungsplans 11-131. Aktuell wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorbereitet. Hierzu müssen jedoch die Ergebnisse einiger in Erarbeitung befindlichen Gutachten u.a. zu etwaigen Altlasten, Verkehrserschließung und Lärm sowie der Wechselwirkung mit einer Räucheranlage in der Josef-Orlopp-Straße 66 abgewartet werden. Der notwendigen Altlastenerkundung haben nicht alle der Eigentümer zugestimmt, wodurch die Erstellung des Gutachtens weiterhin verzögert wird.

 

 
 

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