Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-73 VE – Änderung der Planungsabsicht; Arbeitstitel: Wartenberger Straße 175 (Kenntnisnahme)   

 
 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0536/VIII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-73 VE – Änderung der Planungsabsicht; Arbeitstitel: Wartenberger Straße 175
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Bezug DS/0586/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann ordnet das Verfahren eingangs ein: Es handele sich um eine Kenntnisnahme, über die keine Abstimmung stattfinde. Herr Hudler stellt einen Begleitantrag zum eingebrachten Thema vor. Es sei aus seiner Sicht kein gutes Zeichen, dass ein so wichtiges Standort für Hohenschönhausen nun wieder in den Dornröschenschlaf gehe. Der Antrag lautet:

Rechtsklarheit für die Hohenschönhausener Mitte

Das Bezirksamt wird ersucht, ...

 

1. ... die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet der Hohenschönhausener Mitte auszusetzen, bis die gerichtliche Klärung über das Optionsrecht des bisherigen Vorhabenträgers erfolgt ist. Danach soll das Bezirksamt der BVV mögliche Handlungsoptionen für das Areal je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens zur Beschlussfassung vorlegen.

2. ... etwaige Nutzungsuntersuchungen für das in Rede stehende Vorhabengebiet auszusetzen bis die gerichtliche Klärung herbeigeführt wurde. Die Einleitung weiterer Untersuchungen für das Plangebiet soll der BVV nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens als eine der möglichen Handlungsoptionen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

3. ... die auf den Drucksachen DS/0536/VIII und DS/0586/VIII erhobenen Ersuchen der BVV für die Entwicklung der Hohenschönhausener Mitte weiterhin aktiv zu unterstützten und diesen nicht zuwider zu handeln.

 

Frau Feige nimmt Bezug auf den Zeitablauf. Es sei sehr bedauerlich, dass das Gelände nun immer noch brachliege. Der vorliegende Antrag würde diese Brache weiter hinaus zögern, was sie kritisch sehe. Frau BzStRin Monteiro berichtet über die Grundsätze der Vergabe von landeseigenen Grundstücken über den Portfolioausschuss. Ihr sei es mit der Vorlage auch wichtig die bezirklichen Interessen für das Gebiet zu artikulieren. In den stattfindenden Verhandlungen mit dem ehemaligen Vorhabenträger gehe es aus ihrer Sicht nur mehr um die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes.

 

Herr Leonhardt widerspricht der Einschätzung der BIM, das Optionsrecht nicht zu verlängern. Nunmehr müssten jedoch Wege gefunden werden, die sichtbare Handlungen ermöglichten. Herr Hudler widerspricht der Darstellung der BzStRin, dass der Bezirk „seine Interessen formulieren“ müsse. Mit der vorliegenden BVV-Beschlusslage habe sich der Bezirk längst für Entwicklungsperspektiven eines Kiezzentrums mit sozialer Infrastruktur und Wohnen entschieden. Prof. Hofmann fasst die Diskussion zusammen. Er betont, dass die Entscheidung der BIM nicht transparent und der Ausgang des Rechtsstreites noch offen sei. Gleichzeitig dürfe ein Beschluss nunmehr keinen Stillstand erzeugen. Er schlägt eine geänderte Fassung des Antrages vor, die folgendermaßen lautet:

 

Rechtsklarheit für die Hohenschönhausener Mitte

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet der Hohenschönhausener Mitte vor Ablauf der gerichtlichen Klärung über das Optionsrecht des bisherigen Vorhabenträgers möglich und notwendig ist.

 

Herr Hudler übernimmt die vorgeschlagene Änderung. Es sei ihm jedoch auch wichtig nunmehr eine klare Haltung der BVV zur Entwicklung des Gebietes zu formulieren. Es dürfe keine Unklarheiten über die Interessenlage so zentraler Orte geben. Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschieden und der BVV zugeleitet.

 

 
 

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