Auszug - Protected Bike Lane in der Siegfriedstraße partizipativ und zeitnah umsetzen  

 
 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0641/VIII Protected Bike Lane in der Siegfriedstraße partizipativ und zeitnah umsetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste, den Antrag zur Beschlussfassung der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der federführenden Senatsverwaltung

 

I. vor der Umsetzung des Modellvorhabens einer Protected Bike Lane in der Siegriedstraße, von der Rüdiger- bis zur Bornitzstraße, folgende Überlegungen zu prüfen:

 

  1. Realisierung der geschützten Radspur (Protected Bike Lane) nur auf einer Straßenseite mit Begegnungsverkehr für die Radfahrenden bei Schaffung zusätzlicher Parkplätze durch Senkrechtparken in der Rüdigerstraße als Ersatz für wegfallende Parkplätze in der Siegfriedstraße.
  2. Anordnung erweiterter Parkmöglichkeiten in der Rüdigerstraße.

 

II. Zusätzlich zur Umsetzung des Modellvorhabens einer Protected-Bike-Lane in der Siegriedstraße, von der Rüdiger- bis zur Bornitzstraße, folgende Überlegungen zu prüfen:

 

  1. Prüfung, ob die parallel zur Siegfriedstraße verlaufende Hagenstraße als Fahrradstraße ertüchtigt werden kann.
  1. Es wird in weiteren Nebenstraßen geprüft, ob zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können.
  2. Es wird geprüft, ob das Areal an der Gotlindestraße zwischen Hagenstraße und Siegfriedstraße als Anwohnerparkplatz genutzt werden kann.
  3. Bei der zukünftigen Verkehrsführung auf der Siegfriedstraße ist eine gleichberechtigte Teilnahme von allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sicher zu stellen.
  4. Ob in Abstimmung mit dem Nettomarkt dessen Parkflächen zwischen 22 und 6 Uhr genutzt werden können.
 
 

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