Auszug - Einwohnerantrag: Milieuschutz für den Weitlingkiez  

 
 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0454/VIII Einwohnerantrag: Milieuschutz für den Weitlingkiez
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau van der Wall begründete als Vertrauensperson der Initiatoren den Einwohnerantrag.

 

Frau Monteiro, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, nahm für das Bezirksamt Stellung.

 

Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:

 

  • Herr Leonhardt (Fraktion DIE LINKE.),
  • Frau Titel (Miteinreicherin, Vertrauensperson für den Einwohnerantrag),
  • Herr Hudler (Fraktion der CDU),
  • Herr Hönicke (Fraktion der SPD),
  • Frau Monteiro, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit,
  • Herr Pohle (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen),
  • Herr Wolf (Fraktion DIE LINKE.) und
  • Herr Hoffmann (Fraktion der CDU).

 

Die Nachfrage des Vorstehers ob seitens der Fraktion der AfD eine Wortmeldung erfolgt, wurde verneint. Daraufhin wurde nach Vorlage der notwendigen Unterstützungsunterschriften das Wort an drei Bürger erteilt, und zwar an

 

  • Herrn Pfitzmann,
  • Herrn Reypa und
  • Herrn Grünwald.

 

Zu den Redebeiträgen äußerten sich:

 

  • Herr Hoffmann (Fraktion der CDU) und
  • Herr Henning Wolff (Fraktion der SPD).

 

Die Abstimmung führte zu folgendem Ergebnis:

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung des Vorstandes wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU zugestimmt. Der Einwohnerantrag wurde angenommen.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. unverzüglich erneut und vertiefend das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Weitlingstraße zu prüfen. Als Grenzen für das Gebiet gelten im Norden die Frankfurter Allee, im ‚Osten die Lincolnstraße und die Marie-Curie-Allee, im Süden die Fischerstraße und im Westen der Archibaldweg.

 

  1. für die Zustellung der Fragebögen, die im Rahmen der unter 1. genannten Prüfung an die Haushhalte verschickt werden, sind die Poststücke äußerlich erkennbar mit dem Aufdruck „Bezirksamt Lichtenberg – Befragung zum Einwohnerantrag Milieuschutz für den Weitlingkiez“ zu kennzeichnen und

 

  1. bei festgestelltem Vorliegen der Voraussetzungen die soziale Erhaltungsverordnung bis zum Oktober 2018 zu erlassen.
 
 

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