Drucksache - DS/0454/VIII  

 
 
Betreff: Einwohnerantrag: Milieuschutz für den Weitlingkiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB Vorstand PDF-Dokument
DS-0454-VIII_Anlage  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

  1. unverzüglich erneut und vertiefend das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Weitlingstraße zu prüfen. Als Grenzen für das Gebiet gelten im Norden die Frankfurter Allee, im ‚Osten die Lincolnstraße und die Marie-Curie-Allee, im Süden die Fischerstraße und im Westen der Archibaldweg.

 

  1. für die Zustellung der Fragebögen an die Haushalte verschickt werden die Poststücke äußerlich erkennbar mit dem Aufdruck „Bezirksamt Lichtenberg – Befragung zum Einwohnerantrag Milieuschutz für den Weitlingkiez“ zu kennzeichnen und

 

  1. bei festgestelltem Vorliegen der Voraussetzungen die soziale Erhaltungsverordnung bis zum Oktober 2018 zu erlassen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.:  Das Planungsbüro TOPOS wurde am 27. November 2017 beauftragt, eine Untersuchung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung zu erstellen. Die abgeschlossene Untersuchung wurde am 08. Mai 2018 dem BA vorgestellt. Am 30.04.2018 wurde SenSW, Referat IV C, über die Absicht des BA informiert, eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße zu erlassen.

 

Zu 2.: Das Bezirksamt Lichtenberg hat im Dezember 2017 Fragebögen an alle Haushalte im Gebiet verteilt (Rücklauf von 1.352 verwertbaren Datensätzen).

 

Zu 3.: Am 21. Juni 2018 wurde die Erhaltungssatzung (Milieuschutz) im Amtsblatt veröffentlicht. Am 25. Juni 2018 wurden die Bewohner*innen in einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse der Untersuchung der Voraussetzung für eine soziale Erhaltungsverordnung durch das Planungsbüros TOPOS sowie zu dem geplanten Erlass einer Milieuschutzsatzung im Weitlingkiez informiert.

 

 
 

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