Auszug - Bewältigung des Reisebusverkehrs von Touristengruppen zur Gedenkstätte Hohenschönhausen   

 
 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 15.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0080/VIII Bewältigung des Reisebusverkehrs von Touristengruppen zur Gedenkstätte Hohenschönhausen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Professor Dr. Hofmann (Fraktion DIE LINKE.) begründete als Vorsitzender die Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz.

 

Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, den Änderungsantrag der Fraktion der CDU zum Antrag zur Beschlussfassung der Fraktoin der AfD in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verkehrskonzept für die Entwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der verkehrlichen Abwicklung der Busreisen zur Gedenkstätte Hohenschönhausen zu entwickeln.

 

Dabei sind folgende Anregungen einzubeziehen:

 

  1. Ermöglichen von Kurzzeitparken (für das Ein-Aussteigen) für Busse auf begrenzter Fläche.
  2. Parkkonzept für Reisebusse außerhalb des wachsenden Wohngebietes, auf der Bahnhofsstraße, Ferdinand-Schultze-Straße (am Gewerbegebiet).
  3. Die Gedenkstätte Hohenschönhausen, die Nutzer und Eigentümer der Gewerbeflächen und die Anwohnerinnen und Anwohner sollen angemessen in die Erarbeitung der Konzeption einbezogen und deren Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben werden.

 

Ziel der Konzeption ist die Entlastung der Anwohner und die Berücksichtigung der neuen Wohnbebauung in diesem Gebiet und die mögliche Abwicklung des Busverkehrs der Gedenkstätte HSH. Darüber hinaus sollen Zielsuchverkehre, unnötige Wendemanöver der Busse und unzweckmäßige Haltenutzungen durch den Busverkehr vermieden werden.

 

 
 

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