Drucksache - DS/0080/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verkehrskonzept für die Entwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der verkehrlichen Abwicklung der Busreisen zur Gedenkstätte Hohenschönhausen zu entwickeln.
Dabei sind folgende Anregungen einzubeziehen:
Ziel der Konzeption ist die Entlastung der Anwohner und die Berücksichtigung der neuen Wohnbebauung in diesem Gebiet und die mögliche Abwicklung des Busverkehrs der Gedenkstätte HSH. Darüber hinaus sollen Zielsuchverkehr, unnötige Wendemanöver der Busse und unzweckmäßige Haltenutzungen durch den Busverkehr vermieden werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Anliegen ist im Fachamt bekannt und so wurde bereits im Jahr 2017 ein entsprechendes Verkehrskonzept zur Regulierung der Reisebusverkehre entwickelt und der BVV zur Kenntnis gegeben.
Die Überlegungen, die anfallenden Reisebusverkehre, welche durch Besuche des Museumsgeländes in der Gensler Straße aufkommen, auf den Großraumparkplatz Altenhofer Straße und/oder in das Gewerbegebiet Marzahner Straße umzuverlegen und entsprechend zu verteilen, müssen aus Sicht des Fachamtes im Ergebnis dieser bereits vorliegenden Konzeption mit dem heutigen Wissen als nicht umsetzbar betrachtet werden.
Als eine Voraussetzung müsste die SenUVK Abteilung VI in diesem Zusammenhang ein Parkleitsystem anordnen, um die anfallenden Verkehre entsprechend der Konzeption im Gebiet zu verteilen, was durch die zuständige Stelle aber bereits abgelehnt wurde.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren eine Verknappung an Parkraum und Verkehrsraum entwickelt, die eine entsprechende Verkehrsverdichtung nach sich zieht. Die ursprünglich gewünschte Zielerreichung einer Immissionsreduzierung, insbesondere in Hinblick auf die konzeptbedingt induzierten Umfahrungsverkehre durch die Reisebusse, ist damit nicht mehr gegeben. Die avisierten Ausweichflächen (Altenhofer Straße und Marzahner Straße) sind größtenteils bereits durch Anlieger erschlossen und belegt und könnten nur durch zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen sowie damit einhergehende Kosten und neue Einschnitte zu Lasten der Anlieger an den jeweiligen zuführenden Straßen erreicht werden.
Auch die gefahrenen Mehrkilometer und die dadurch entstehenden Immissionen (Lärm und Schadstoffe) sollten bei dieser Bilanzierung berücksichtigt werden, zumal die Verweildauer der Museumsbesuchenden nur von relativ kurzer Dauer ist, was die Attraktivität eines Parkleitsystems noch weiter schrumpfen lässt – vor allem wenn die großen Reisebusse eine größere Fahrstrecke zu absolvieren hätten.
Aus den vorgenannten Gründen wird das Ansinnen – die Entwicklung bzw. ggf. Weiterentwicklung eines Verkehrskonzeptes – durch das Fachamt nicht weiterverfolgt, zumal diesbezüglich auch keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Für die Nutzung eines entsprechenden Zuwendungstopfes der SenUVK, aus dem aktuell das Fachamt auch eine Verkehrsuntersuchung finanziert, passt die Spezifik des vorliegenden Sachverhaltes nicht.
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