Auszug - Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Turnhallen
Für die SPD-Fraktion verweist Frau Dr. Ingenbleek auf die Analogie des Antrags zur vorangegangenen DS/0133/VIII und hebt auch hier die inklusions- und gleichstellungspolitische Relevanz hervor. Ohne erneute Diskussion werden folgende Änderungsanträge abgestimmt: - Ersetzung von „ggf.“ in der 3. Zeile durch „bei Bedarf“ Abstimmungsergebnis: 14 – 0 - 0 (Ja – Nein – Enthaltung) - Streichung der Nennung von Neubauten in der Überschrift („Neubau,“) und in Z. 1 des Antragstextes („des Neubaus,“) Die Abstimmung über den Antrag in seiner entsprechend geänderten Fassung ergibt folgendes Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 – 0 – 3 (Ja – Nein – Enthaltung)
Beschlussempfehlung Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion ist mitberatend und empfiehlt dem federführenden Ausschuss Haushalt, Personal, GO die Annahme der DS/0134/VIII dem o. g. Abstimmungsergebnis entsprechend in folgender geänderter Fassung:
„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Umbau und Sanierung von Turnhallen Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Turnhallen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese bei Bedarf in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere
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