Auszug - Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Turnhallen  

 
 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion
TOP: Ö 6.3
Gremium: Gleichstellung und Inklusion Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0134/VIII Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Turnhallen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Für die SPD-Fraktion verweist Frau Dr. Ingenbleek auf die Analogie des Antrags zur vorangegangenen DS/0133/VIII und hebt auch hier die inklusions- und gleichstellungspolitische Relevanz hervor.

Ohne erneute Diskussion werden folgende Änderungsanträge abgestimmt:

-          Ersetzung von „ggf.“ in der 3. Zeile durch „bei Bedarf“

Abstimmungsergebnis: 14 – 0 - 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

-          Streichung der Nennung von Neubauten in der Überschrift („Neubau,“) und in Z. 1 des Antragstextes („des Neubaus,“)
Abstimmungsergebnis: 5 – 3 - 6 (Ja – Nein – Enthaltung)

Die Abstimmung über den Antrag in seiner entsprechend geänderten Fassung ergibt folgendes Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 – 0 – 3 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Beschlussempfehlung

Der Ausschuss Gleichstellung und Inklusion ist mitberatend und empfiehlt dem federführenden Ausschuss Haushalt, Personal, GO die Annahme der DS/0134/VIII dem o. g. Abstimmungsergebnis entsprechend in folgender geänderter Fassung:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Umbau und Sanierung von Turnhallen

Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Turnhallen die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese bei Bedarf in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen umfassen insbesondere

  • die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,
  • den Einbau automatischer Türöffner,
  • den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von
       Rollstühlen,
  • den Einbau barrierefreier Toilettenanlagen, Waschräume und Duschen,
  • die Anlage von Aufbewahrungsräumen für Rollstühle und andere Hilfsmittel,
  • die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen,
  • die Ausstattung von Umkleidekabinen mit Stützgriffen und rollstuhlunterfahr-
       baren Bänken.“

 

Ausdruck vom: 06/06/2017

Seite: 1/1

 

 

 
 

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