Auszug - Standorte für Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg (federführend)  

 
 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport
TOP: Ö 7.1
Gremium: Schule und Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 21.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Filiale der Feldmark-Schule
Ort: Wartiner Straße 47-49, 13057 Berlin
DS/0105/VIII Standorte für Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSchule und Sport
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Frau Engelmann (Fraktion DIE LINKE.) bringt den Antrag ein und erläutert den Standortvorteil, den die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen mit sich bringt, die auch kurzfristig Bedarfe abfangen können.

 

Herr Ribble (Fraktion CDU) begründet die Ablehnung seiner Fraktion: Durch die Einschränkung auf Gemeinschaftsschulen kommt die Schulische Vielfalt zu kurz.

 

Frau Dr. Ingenbleek (Fraktion SPD) weist darauf hin, dass der Antrag an eine Kleine Anfrage von Herrn Hönicke (Fraktion SPD) anknüpft. Sie kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion an.

 

Herr Niedworok (Fraktion DIE LINKE.) führt aus, dass Gemeinschaftsschulen eine Antwort auf das Problem der Entwicklung des Netzes der weiterführenden Schulen liefern.

 

Herr Rodig (Fraktion AfD) äußert die Befürchtung, dass die Gymnasien zu kurz kommen, kündigt allerdings die Zustimmung seiner Fraktion an.

 

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0105/VIII:

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, an welchen Standorten Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg eingerichtet werden.

Dabei soll dargestellt werden, welche Standorte bereits im Schulentwicklungsplan vorgesehen sind, um Gemeinschaftsschulen einzurichten, und bis wann diese fertig gestellt werden können:

1.) an welchen Standorten Schulneubauten errichtet werden können (bezirks- und landeseigene Grundstücke sowie Grundstücke, die sich zum Rückkauf anbieten).

2.) an welchen Standorten bestehende Schulen entsprechend erweitert werden können.

3.) welche bezirks- und landeseigenen Gebäude ertüchtigt werden können, um Gemeinschaftsschulstandorte zu entwickeln.

Der BVV ist bis zum Juni 2017 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis: 12 – 2 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

Ausdruck vom: 10/05/2017

Seite: 1/1

 

 

 
 

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