Drucksache - DS/0105/VIII  

 
 
Betreff: Standorte für Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeSchule und Sport
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
21.03.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0105/VIII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, an welchen Standorten Gemeinschaftsschulen in Lichtenberg eingerichtet werden.

 

Dabei soll dargestellt werden, welche Standorte bereits im Schulentwicklungsplan vorgesehen sind, um Gemeinschaftsschulen einzurichten, und bis wann diese fertig gestellt werden können:

 

1.) an welchen Standorten Schulneubauten errichtet werden können

(bezirks- und landeseigene Grundstücke sowie Grundstücke die sich zum Rückkauf anbieten).

 

2.) an welchen Standorten bestehende Schulen entsprechend erweitert werden können.

 

3.) welche bezirks- und landeseigenen Gebäude ertüchtigt werden können, um Gemeinschaftsschulstandorte zu entwickeln.

 

Der BVV ist bis zum Juni 2017 zu berichten.

 

Begründung:

Durch die ständig wachsenden Schüler*innenzahl im Bezirk werden dringend neue Schulstandorte im Grundschulbereich benötigt sowie zeitnah auch zusätzliche Plätze an weiterführenden Schulen.

Gemeinschaftsschulen bieten an den jeweiligen Standorten die Möglichkeit, dass Kinder im Grund- sowie Oberschulbereich bis zum Abitur gemeinsam unterrichtet werden können. Ebenso kann eine Gemeinschaftsschule schneller auf Schüler*innenzahlen reagieren.

Dadurch besteht weniger die Gefahr, dass falls wieder weniger Kinder in die Schulen kommen, Grundschulen oder Oberschulen geschlossen werden müssen. Die Machbarkeitsstudie zur Hauptstraße sollte auch unter diesem Aspekt geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 2 / 0

 

 
 

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