Auszug - Unterschutzstellung der Wartenberger und Falkenberger Feldmark als Landschaftsschutzgebiet
Die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss:
Anlage 1: Entwurf der Verordnung Anlage 2: Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage mit Begründung der Verordnung Anlage 3: Geltungsbereich Anlage 4: Ämterstellungnahmen mit Stellungnahme UmNat NL
Nach § 21 NatSchG Bln ist die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständig.
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit dem Beschluss der Vorlage 012/2011 vom 10.01.2011 die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens von Teilen von Natur und Landschaft „im Bereich der Parklandschaft Barnim“ gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angeregt und beschlossen, alle notwendigen Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen.
Im Juni 2014 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Schutzwürdigkeitsgutachten für den Bereich der Wartenberger und Falkenberger Feldmark mit dem Entwurf der Verordnung, mit dem Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage sowie mit den Stellungnahmen der relevanten Ämter des Bezirksamtes übergeben. Das Bezirksamt befürwortet die Unterschutzstellung des vorgeschlagenen Geltungsbereichs als Landschaftsschutzgebiet. Die Senatsverwaltung wird nunmehr um die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens gebeten.
2015 wird das Schutzwürdigkeitsgutachten zur Unterschutzstellung der Malchower Aue als Landschaftsschutzgebiet fertig gestellt werden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet soll das gleichnamige Naturschutzgebiet einschließen. Damit werden die Grundlagen der Unterschutzstellung „im Bereich der Parklandschafts Barnim“ entsprechend dem Beschluss vom 10.01.11 erarbeitet sein.
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