Drucksache - DS/1583/VII  

 
 
Betreff: Unterschutzstellung der Wartenberger und Falkenberger Feldmark als Landschaftsschutzgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
VzB - Anlage 1  
VzB - Anlage 2  
VzB - Anlage 4 PDF-Dokument
VzB - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Anlage 1: Entwurf der Verordnung

Anlage 2: Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage mit Begründung der Verordnung

Anlage 3: Geltungsbereich

Anlage 4: Ämterstellungnahmen mit Stellungnahme UmNat NL

 

Nach § 21 NatSchG Bln ist die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständig.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat mit dem Beschluss der Vorlage 012/2011 vom 10.01.2011 die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens von Teilen von Natur und Landschaft "im Bereich der Parklandschaft Barnim" gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz angeregt und beschlossen, alle notwendigen Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen.

 

Im Juni 2014 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Schutzwürdigkeitsgutachten für den Bereich der Wartenberger und Falkenberger Feldmark mit dem Entwurf der Verordnung, mit dem Entwurf der Abgeordnetenhausvorlage sowie mit den Stellungnahmen der relevanten Ämter des Bezirksamtes übergeben. Das Bezirksamt befürwortet die Unterschutzstellung des vorgeschlagenen Geltungsbereichs als Landschaftsschutzgebiet. Die Senatsverwaltung wird nunmehr um die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens gebeten.

 

2015 wird das Schutzwürdigkeitsgutachten zur Unterschutzstellung der Malchower Aue als Landschaftsschutzgebiet fertig gestellt werden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet soll das gleichnamige Naturschutzgebiet einschließen. Damit werden die Grundlagen der Unterschutzstellung "im Bereich der Parklandschafts Barnim" entsprechend dem Beschluss vom 10.01.11 erarbeitet sein.

 

 

 
 

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