Auszug - Bebauungsplan XVII-9-1 Arbeitstitel: Berlin-Campus  

 
 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 05.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1461/VII Bebauungsplan XVII-9-1
Arbeitstitel: Berlin-Campus
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Prof

Prof. Hofmann erläutert die Problematik. BzStR Nünthel erklärt, der B-Plan XVII-9-1 sei noch einmal geöffnet worden, um das Problem des Retentionsfilters für den B-Plan XVII-4 zu lösen. Das Verfahren stehe am Anfang, nicht am Ende. Eine entscheidende Frage sei der Umgang mit der vorhandenen Sportfläche. Momentan existierten auf dem Gebiet zwei Sportanlagen von insgesamt ca. 1.500 qm. Die Sportfläche solle auf maximal 3.000 qm reduziert, die Größenordnung der Sportanlagen erhalten bleiben. SenStadtUm habe zugesagt, diese zu finanzieren. Außerdem werde der momentane Polizeistandort als künftiger Schulstandort festgesetzt. Zusätzlich werde auf dem Gebiet des B-Plans XVII-4 eine Spielfläche geschaffen.

Herr Pagel erwidert, es existiere bereits eine Vorhaltefläche für einen Trockenwetterabfluss und zwei Sportflächen von 30x16 m und 45x22 m. Seines Erachtens reichen die anvisierten 3000 qm für die Sportfläche nicht aus, zumal zwischen Sportfläche und den Pappeln, die entlang der Hauptstraße stehen, ein Abstand von 10 m erforderlich sei.

 

Herr Meißner von der Bürgerinitiative ergänzt, es müssten schon aus Rechtsgründen verschiedene Belange abgewogen werden, man müsse hier zweifeln, dass das erfolgt sei. Der Sportentwicklungsplan stelle ausdrücklich fest, dass Lichtenberg-Süd  mit Sportflächen erheblich unterversorgt sei. Die betreffende Sportanlage sei danach die einzige im Prognoseraum und als Kernsportanlage zum Erhalt vorgesehen. Es sei daher nicht nachzuvollziehen, warum hier diese Sportfläche zur Disposition gestellt werde. Ähnlich sei die Lage bei den Spielflächen; hier würden die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, gleichzeitig sei der Anteil von Kindern und Jugendlichen in Rummelsburg und zumal in der Rummelsburger Bucht besonders hoch. Er verweist auf die im TOP 4 dieser Ausschuss-Sitzung vorgestellte Spielleitplanung, wonach Kinder und Jugendliche befragt werden müssen; die dahinterstehende kinderfreundliche Politik müsse ernst genommen werden, wenn es darauf ankomme.

 

Frau van der Wall begrüßt, dass sich Bürgerinnen und Bürger um ihre Interessen kümmern. Inzwischen gab es Gespräche mit der Deutschen Bahn, in deren Ergebnis weitere Flächen für den Retentionsfilter untersucht werden. Auch das vorhandene Gutachten zum Ruschegraben soll weiter untersetzt werden. Sie schlägt vor, das Thema erneut im Ausschuss zu behandeln, wenn diese Unterlagen vorliegen.

Herr Müller appelliert an die Beteiligten, kompromissbereit zu sein.

Herr Petermann sieht die Begrenzung auf 3.000 qm für problematisch und sieht die Gefahr, dass es zu einer Verringerung der vorhandenen Fläche kommt. Es  dürfe nicht dazu führen, dass Sportflächen im Bezirk aufgegeben werden, nur weil die zuständige Senatsverwaltung die tatsächlichen Bedarfe nicht rechtzeitig angemeldet hat.

BzStR Nünthel wiederholt, es gehe hier um den Beginn eines Verfahrens, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Es handele sich um einen mehrstufigen Prozess, der jetzt beginne.

Herr Meißner erwidert, dass es in Lichtenberg-Süd eine Unterversorgung gebe und deswegen die Sportfläche nicht aufgegeben werden dürfe. Wohnraum dürfe nicht das einzige Kriterium sein. Auch wenn das Verfahren erst am Anfang stehe, schaffe man so den Rahmen für die spätere Diskussion.

Prof. Hofmann erklärt, dass es nicht darum gehen könne, dass verschiedene Belange gegeneinander ausgespielt würden. Die Frage sei, ob mit dieser VzK die Sportfläche gefährdet ist. Die Formulierung "maximal 3.000 qm" sei unglücklich.

BzStR Nünthel erklärt, das Wort "maximal" könne gestrichen werden, aber auch durch die Streichung des Wortes würde die Gefährdung nicht größer oder geringer, weil das Verfahren erst am Anfang stehe. Die Sportfläche solle in der jetzigen Größe erhalten bleiben. Im Übrigen sei für die Verkleinerung der Sportfläche die Zustimmung des Abgeordnetenhauses nötig.

Herr Pagel vertritt die Meinung, dass nicht nur die Formulierung "maximal 3.000 qm" unglücklich sei. Auch die Einleitung des Verfahrens, den B-Plan 9-1 zu ändern, sei unglücklich, da hierdurch der Eindruck erweckt wird, als gäbe es keine alternativen Flächen.

Frau van der Wall wird  sich darum kümmern, dass der Ausschuss die Kriterien erfährt, nach denen das Gutachten untersetzt wird und sich zeitnah mit diesen zu befassen.

Prof. Hofmann erkundigt sich, ob dem BA Nachteile daraus erwüchsen, wenn die Vorlage nicht zur Kenntnis genommen würde. Herr Fahrenberg spricht sich dafür aus, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen