Auszug - 24 Stunden Anlegesteg Rummelsburger Bucht - Nutzung reduzieren  

 
 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 8.2
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1204/VII 24 Stunden Anlegesteg Rummelsburger Bucht - Nutzung reduzieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Herr Pagel vom Kiezbeirat Rummelsburg befürwortet den Antrag, um damit Wasserwanderern das Anlegen zu ermöglichen, was gegenwärtig durch Daueranleger verhindert würde

Herr Pagel vom Kiezbeirat Rummelsburg befürwortet den Antrag, um damit Wasserwanderern das Anlegen zu ermöglichen, was gegenwärtig durch Daueranleger verhindert würde. Der Kiezbeirat unterbreitet deshalb den Vorschlag, am Anleger Parkverbotszeiten täglich von 10.00 bis 12.00 sowie 14.00 bis 18.00 Uhr einzurichten, deren Einhaltung vom Ordnungsamt kontrolliert werden könne. Dieser Vorschlag sei mit weiteren dort ansässigen Vereinen (Wir e. V., Bürgerverein Karlshorst) besprochen worden.

 

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass das Bezirksamt den Vorschlag des Vereins grundsätzlich teile, allerdings überlegt, wie viele Verbotszeiten zur Unterbrechung der Liegezeiten sinnvoll seien. Eine Variante wäre Parkverbot von 10.00 bis 11.00 und von 14.00 bis 15.00 Uhr. Das müsse noch mit der zuständigen Behörde, dem Wasser- und Schifffahrtsamt, geklärt werden.

 

Stellungnahme an den Umweltausschuss:

Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des Antrages, sieht aber bei einer Begrenzung der Liegezeit auf 2 Stunden keine Möglichkeit einer nachvollziehbaren Kontrolle.

Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass die Anordnung von Parkverbotszeiten sinnvoller wäre, da sich das auch gut überwachen ließe.

Dieser Vorschlag war dem Bezirksamt vom Kiezbeirat Rummelsburg unterbreitet worden, wobei von der Anordnung von zwei Parkverbotszeiten ausgegangen wurde.

 

Der Ausschuss teilt aber grundsätzlich die Meinung des Bezirksamtes, dass bei Beantragung nur einer Parkverbotszeit (z. B. 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) die Chance einer Anordnung aussichtsreicher wäre, zumal damit auch eine bessere Kontrolle möglich wäre.

Die Anordnung zu den Liegezeiten bedarf einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin.

Abstimmung: 8/1/0

 
 

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