Drucksache - DS/1204/VII  

 
 
Betreff: 24 Stunden Anlegesteg Rummelsburger Bucht - Nutzung reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
19.06.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
26.08.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Umwelt Entscheidung
12.08.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt vertagt   
09.09.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Umwelt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass am 24 Stunden Anleger in der Rummelsburger Bucht ein zweistündiges Liegeverbot eingerichtet und das vorhandene Hinweisschild entsprechend angepasst wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Bezirk Lichtenberg betreibt im Rummelsburger See von km 0,700 bis km 0,750 rechtes Ufer ein Sportbootsanleger mit Nutzungsvertrag Nr. 1139 mit dem Wasserschifffahrtsamt Berlin. Mit Schreiben vom 05.08.2015 wurde einer Ergänzung des Tafelzeichen A 5 „Stillliegeverbot“ durch das Wasserschifffahrtsamt Berlin zugestimmt.

 

Die Ergänzungszeichen sind zwischenzeitlich gefertigt worden. Da das Bezirksamt Lichtenberg nicht über die notwendigen Vorrausetzungen für die Anbringung der Tafelzeichen verfügt, ist das Wasserschifffahrtsamt Berlin um Amtshilfe ersucht worden. Das Wasserschifffahrtsamt Berlin ist dieser Bitte gefolgt und teilte dem Bezirksamt gegenüber mit, dass aufgrund der besonderen Maße des sich im Wasser befindlichen Pfeilers andere Schellen angefertigt werden mussten und eine Anbringung vor Ostern zeitlich nicht möglich war, da erst ein Wasserhubsteiger für die Anbringung verfügbar sein musste. Die Ausführung erfolgte in der 14. Kalenderwoche.

 

Bei der Gelegenheit wurde das Zeichen E 5 (weißes P auf blauem Untergrund) und die dazugehörige weiße Dreieckstafel erneuert.

 

 

 
 

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