Auszug - Freie Lizenzen für Software und Veröffentlichungen
Die Stellungnahme des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung liegt dem Ausschuss vor.
Herr Hemmerlein (Fraktion PIRATEN Lichtenberg) stellt den Antrag, "wenn möglich" wieder zu streichen. Abstimmungsergebnis: 1 / 7 / 4 (abgelehnt)
Der Hauptausschuss empfiehlt die Annahme in folgender geänderter Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht beim Abschluss künftiger Verträge zum Kauf oder zur Neuentwicklung spezieller Software oder dem Erstellen von Info-Materialien dafür Sorge zu tragen, dass diese wenn möglich im Nachhinein als open source Software bzw. unter freier Lizenz (z. B. als Creative Commons Lizenz) veröffentlicht werden und damit zur freien Verwendung stehen - ggf. auch ohne ausführliche Dokumentation des Quelltextes bei Software. In Anlehnung an den EVB-IT-System-Formularanträgen sollte das Bezirksamt sich maximale Verwertungsrechte einräumen lassen. Teil des Entstellungs- und Abnahmeprozesses sollte die Erstellung einer vollständigen, für Dritte nachvollziehbaren und revisionierbaren Dokumentation sein. Bei Software oder Info-Materialien, die auch von anderen Bezirken verwendet werden könnten, wird das BA ersucht im Vorfeld mit den anderen Bezirken ins Gespräch zu kommen, um über eine anteilige Finanzierung zu beraten.
Abstimmungsergebnis: 12/0/0
Begründung: Im Rahmen der Reformprozesse des Bürgerhaushalts Lichtenberg wurde die Entwicklung der Webseite http://www.buergerhaushalt-lichtenberg.de/ beauftragt. Die nachträgliche Dokumentation des Quelltextes und Anpassung für eine allgemeine Verwendung, die vom BA als Voraussetzung einer Veröffentlichung des Quelltextes genannt wurde, wurde vom Bezirksamt auf 13.000 Euro geschätzt (siehe DS/0725/VII). Unabhängig davon sollte eine Dokumentation durch Kommentare innerhalb des Quelltextes eine Selbstverständlichkeit bei der Programmierung sein. Um Steuergelder zu sparen, sollten künftig spezielle Softwareprogramme gleich mit einer Lizenz zur freien Nutzung gekauft und zumindest auf eine Kommentierung des Quelltextes hingewiesen werden, um beispielsweise anderen Gebietskörperschaften die kostenlose Nutzung zu ermöglichen. Dies gilt auch für die vom BA erstellten Informationsmaterialien (wie "Bezirksfinanzen kinderleicht erklärt"). |
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