Drucksache - DS/0990/VII  

 
 
Betreff: Freie Lizenzen für Software und Veröffentlichungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
08.01.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
11.12.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht beim Abschluss künftiger Verträge zum Kauf oder zur Neuentwicklung spezieller Software oder dem Erstellen von Info-Materialien dafür Sorge zu tragen, dass diese wenn möglich im Nachhinein als open source Software bzw. unter freier Lizenz (z. B. als Creative Commons Lizenz) veröffentlicht werden und damit zur freien Verwendung stehen - ggf. auch ohne ausführliche Dokumentation des Quelltextes bei Software. In Anlehnung an den EVB-IT-System-Formularanträgen sollte das Bezirksamt sich maximale Verwertungsrechte einräumen lassen. Teil des Entstellungs- und Abnahmeprozesses sollte die Erstellung einer vollständigen, für Dritte nachvollziehbaren und revisionierbaren Dokumentation sein. Bei Software oder Info-Materialien, die auch von anderen Bezirken verwendet werden könnten, wurde das BA ersucht im Vorfeld mit den anderen Bezirken ins Gespräch zu kommen, um über eine anteilige Finanzierung zu beraten.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Bei Aufträgen zur Neuentwicklung spezieller Software oder dem Erstellen von Informationsmaterialien wird der Beschluss der BVV künftig berücksichtigt.

Zurzeit sind keine diesbezüglichen Aktivitäten geplant.

 

 

 
 

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