Drucksache - DS/0990/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht beim Abschluss künftiger Verträge zum Kauf oder zur Neuentwicklung spezieller Software oder dem Erstellen von Info-Materialien dafür Sorge zu tragen, dass diese wenn möglich im Nachhinein als open source Software bzw. unter freier Lizenz (z. B. als Creative Commons Lizenz) veröffentlicht werden und damit zur freien Verwendung stehen - ggf. auch ohne ausführliche Dokumentation des Quelltextes bei Software. In Anlehnung an den EVB-IT-System-Formularanträgen sollte das Bezirksamt sich maximale Verwertungsrechte einräumen lassen. Teil des Entstellungs- und Abnahmeprozesses sollte die Erstellung einer vollständigen, für Dritte nachvollziehbaren und revisionierbaren Dokumentation sein. Bei Software oder Info-Materialien, die auch von anderen Bezirken verwendet werden könnten, wurde das BA ersucht im Vorfeld mit den anderen Bezirken ins Gespräch zu kommen, um über eine anteilige Finanzierung zu beraten.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Bei Aufträgen zur Neuentwicklung spezieller Software oder dem Erstellen von Informationsmaterialien wird der Beschluss der BVV künftig berücksichtigt. Zurzeit sind keine diesbezüglichen Aktivitäten geplant.
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