Auszug - Berufung eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses für die VII. Wahlperiode
Der Dringlichen Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
Folgende Person wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG berufen:
Nr. 3Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Frau Janin Schröder, Invia-Center Berlin
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